Individualprophylaxe


Zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr können zur Verhütung von Zahnerkrankungen kalenderhalbjährlich zahnärztliche Untersuchungen, die so genannte Individualprophylaxe in Anspruch genommen werden. Diese beinhaltet die Erhebung des Mundhygienestatus, Beratung über Zahnpflege und Ernährung, Fluoridierung der Zähne und Fissurenversiegelung der großen Backenzähne. Sollte ein bleibender Backenzahn bereits vor dem 6. Lebensjahr durchgebrochen sein, ist die Versiegelung des Zahnes auch vor dem 6. Lebensjahr möglich. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenversicherungskarte.

Die kalenderhalbjährlichen zahnärztlichen Untersuchungen bzw. das Datum des jeweiligen Mundhygienestatus sollten im Bonusheft vermerkt werden.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres sollte die Zahngesundheitsuntersuchung jährlich erfolgen und im Bonusheft bestätigt werden. Auch so genannte Totalprothesenträger müssen die jährlich Bonusuntersuchung nachweisen, um einen erhöhten Zuschuss zum Zahnersatz beanspruchen zu können.

Durch die Bonusregelung werden nach 5 Jahren die oben genannten Bemühungen zur Zahngesundheit erstmals belohnt, wenn Zahnersatz notwendig wird. Denn wird der Bonusnachweis bzw. der Nachweis guter und regelmäßiger Zahnpflege gemäß Mundhygienestatus durchgehend für 5 Jahre erbracht, besteht ein erhöhter Zuschussanspruch bei Zahnersatzversorgungen. Wird ein durchgehender Bonusnachweis für 10 Jahre vorgelegt, erhöht sich der Zuschuss zum Zahnersatz abermals.

Bitte denken Sie daran, sich die Untersuchung auch in Ihrem BKK EWE Bonusheft bestätigen zu lassen.