Härtefallregelung
Grundlage für die Kostenübernahme ist die zahnprothetische Regelversorgung. Bei der Verwendung von Zahnmetall werden Nichtedelmetalllegierungen berücksichtigt.
Die Härtefallregelung beinhaltet den doppelten Festzuschuss zur zahnprothetischen Regelversorgung. Sind die tatsächlichen Zahnersatzkosten höher als geplant, werden auch die Differenzkosten von der BKK EWE übernommen. Liegen die Herstellungskosten für Zahnersatz unterhalb des doppelten Festzuschusses, werden die tatsächlichen Kosten übernommen.
Kosten für gleichartigen oder andersartigen Zahnersatz (Wahlleistungen) werden nicht übernommen und müssen vom Versicherten selbst getragen werden.
