Fahrtkostenerstattung
Für jede Fahrt zu einer stationären Behandlung, zum Beispiel einem Krankenhausaufenthalt oder auch bei einer Rettungsfahrt, übernimmt die BKK EWE die Fahrtkosten. Dies gilt auch dann, wenn durch die Fahrt eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden wird (z.B. durch ambulante Operationen). Der Eigenanteil beträgt je Fahrt 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro je Fahrt. Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht übernommen. Hier können wir nur noch in Ausnahmefällen Kosten erstatten. Bitte fragen Sie uns vor Fahrtantritt, ob bei Ihnen ein Ausnahmefall vorliegt.
A - J
Birgit Häseker
Telefon: 0441 / 803 5132
birgit.haeseker@bkk-ewe.de
K - Schul
Mareike Spille
Telefon: 0441 / 803 5140
mareike.spille@bkk-ewe.de
Schum - Z
Martina Tegeler
Telefon: 0441 / 803 5180
martina.tegeler@bkk-ewe.de
