Haushaltshilfe

Wenn Sie eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme antreten, für längere Zeit ins Krankenhaus müssen oder zu Hause gesund gepflegt werden: Wer versorgt den Haushalt? Ganz einfach: eine Haushaltshilfe. Voraussetzung: Im Haushalt muss ein Kind unter 12 Jahren leben, bei Behinderung des Kindes gibt es keine Altersgrenze. Sollten Kinder außerhalb des Haushalts versorgt werden, ist eine Kostenbeteiligung ebenfalls möglich. Für die Haushaltshilfe ist eine Zuzahlung vorgesehen: Ihre Eigenbeteiligung beträgt 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.

Ihre Ansprechpartner

A - J
Birgit Häseker
Telefon: 0441 / 803 5132

birgit.haeseker@bkk-ewe.de

K - Schul
Mareike Spille
Telefon: 0441 / 803 5140

mareike.spille@bkk-ewe.de

Schum  - Z
Martina Tegeler
Telefon: 0441 / 803 5180

martina.tegeler@bkk-ewe.de


 

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Antrag auf Haushaltshilfe PDF, 149,43 kb