Heil- und Hilfsmittel
Heilmittel
Selbstverständlich haben Sie Anspruch auf Heilmittel wie zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik und Sprachtherapie, wenn diese medizinisch notwendig sind. Ihr behandelnder Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest und wird Ihnen dann eine entsprechende Verordnung ausstellen. Erwachsene zahlen als Eigenanteil 10 % der Behandlungskosten und 10,00 Euro für die Verordnung.
Hilfsmittel
Das sind z. B. Einlagen, Hörhilfen, orthopädische Schuhe, aber auch Roll- oder Toilettenstühle. Soweit ärztlich verordnet, übernehmen wir die Kosten in Höhe der vereinbarten Vertragssätze bzw. Festbeträge für Sie abzüglich der vorgesehenen gesetzlichen Zuzahlung. Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie beispielsweise Ernährungssonden oder Windeln bei Inkontinenz, beträgt die Zuzahlung 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10,00 Euro pro Monat.
A - J
Birgit Häseker
Telefon: 0441 / 803 5132
birgit.haeseker@bkk-ewe.de
K - Schul
Mareike Spille
Telefon: 0441 / 803 5140
mareike.spille@bkk-ewe.de
Schum - Z
Martina Tegeler
Telefon: 0441 / 803 5180
martina.tegeler@bkk-ewe.de
