Krankengeld
Die BKK EWE gibt Ihnen und Ihrer Familie durch die Zahlung von Krankengeld die nötige wirtschaftliche Sicherheit bei einer längerfristigen Erkrankungen.
Werden Sie als Arbeitnehmer krank, haben Sie in der Regel für 42 Tage Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Danach übernimmt die BKK EWE die finanzielle Unterstützung.. Sind Sie innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, haben Sie einen Höchstanspruch von 78 Wochen Krankengeld innerhalb dieser drei Jahre.
Für die Berechnung des Krankengeldes gilt folgende Grundlage: Sie erhalten 70% Ihres Bruttoverdienstes maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes. Maßgeblich für die Berechnung ist das Entgelt des Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Haben Sie Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten, wird dieses ebenfalls berücksichtigt. Vom Krankengeld werden die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, damit Sie hier Ihre Ansprüche sichern. Solange Sie Krankengeld erhalten, zahlen Sie keine Beiträge zur Krankenversicherung.
Den Auszahlungsschein für das Krankengeld schicken Ihnen Ihre Ansprechpartner bei der BKK EWE rechtzeitig vor Ablauf der Fortzahlung des Arbeitsentgelts automatisch zu. Sie lassen ihn durch Ihren Arzt bestätigen und senden ihn unterschrieben an die BKK EWE zurück.
Selbstverständlich beraten wir Sie gern.
Martina Habedank
Tel.:0441 / 803 5182
martina.habedank@bkk-ewe.de
Andreas Zoll
Tel.: 0441 / 803 5161
andreas.zoll@bkk-ewe.de
