Kuren und Heilbehandlungen
Die BKK EWE bietet Ihnen verschiedene Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung Ihrer Gesundheit an. Bei einer Kur handelt es sich um eine wichtige Maßnahme der Gesundheitssicherung. Kuren können ambulant oder stationär in Anspruch genommen werden.
Eine medizinische Vorsorgekur hat das Ziel, bei Ihnen eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die Verschlimmerung einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Bei Kindern soll außerdem die normale gesundheitliche Entwicklung gefördert werden. Die Rehabilitationskur dient dazu, eine bereits eingetretene Erkrankung zu erkennen, zu heilen oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Ihre Beschwerden sollen gelindert werden und nach einem Krankenhausaufenthalt soll der Behandlungserfolg langfristig erreicht und gesichert werden. Außerdem kann Ihnen eine Rehabilitationskur helfen, eine bestehende Behinderung zu beseitigen bzw. zu bessern oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden sowohl von der BKK EWE als auch anderen Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt. Unsere Zuständigkeit ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger, insbesondere der Rentenversicherung. Daher muss geprüft werden, ob z.B. ein Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig ist.
Sollte der Rentenversicherungsträger für Sie zuständig sein, haben wir das entsprechende Antragsformular für Sie. Gern helfen wir Ihnen beim Ausfüllen. Bei Kuren aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist vorrangig der Unfallversicherungsträger (z.B. die Berufsgenossenschaft) zuständig.
Eine ambulante Kur erhalten Sie, wenn eine Behandlung an Ihrem Wohnort nicht ausreichend ist. Zunächst prüfen sowohl Ihr Arzt als auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, ob diese Art der Kur bei Ihnen zweckmäßig und notwendig ist.
Die vom Kurarzt verordneten Kurmittel (z.B. Bäder und Massagen) übernehmen wir zu 100 Prozent soweit sie zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Ihre Zuzahlung für die erforderlichen Anwendungen beträgt 10 Prozent der Kosten sowie 10,00 Euro je Verordnung. Zu den übrigen Kosten - also zu den Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe usw. - erhalten Sie von der BKK EWE einen Zuschuss in Höhe von 13,00 Euro täglich.
Sollten ambulante medizinische Maßnahmen zur Vorbeugung oder Rehabilitation nicht ausreichen, erhalten Sie von uns unter bestimmten Voraussetzungen eine stationäre Kur. Hält Ihr Arzt eine stationäre Kur für nötig, wird er für Sie einen Kurantrag ausfüllen, den Sie bei der BKK EWE einreichen. Wir klären dann mit dem Medizinischen Dienst, ob und in welcher Kureinrichtung Sie die Kur durchführen können. Alles weitere erfahren Sie dann von uns.
In der Regel übernehmen wir die Kosten der stationären Kur für maximal drei Wochen. Wir übernehmen alle vertraglichen Kosten. Sie selbst leisten lediglich eine Zuzahlung von 10 Euro täglich. Grundsätzlich können Sie nach vier Jahren erneut eine stationäre Kur durchführen, wenn dies medizinisch notwendig ist.
Die BKK EWE bietet Ihnen spezielle Kuren für Mütter / Väter und Kinder in Zusammenarbeit mit vielen gemeinnützigen Einrichtungen an. Sollten Sie an solch einer Kur Interesse haben setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Martina Habedank
Telefon: 0441 / 803 5182
martina.habedank@bkk-ewe.de
Andreas Zoll
Telefon: 0441 / 803 5161
andreas.zoll@bkk-ewe.de
