Kinderkrankengeld
Wenn Mutter oder Vater wegen der Versorgung des Kindes nicht arbeiten können und niemand anders für Sie einspringen kann, zahlt die BKK EWE bei Erkrankung eines Kindes, sofern Ihr Arbeitgeber Ihr Entgelt nicht fortzahlt.
Voraussetzung ist, dass das Kind noch keine 12 Jahre alt ist (bei behinderten Kindern existiert keine Altersgrenze) und eine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung des Kindes nicht übernehmen kann. Sie erhalten dann Krankengeld für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstagen und bei mehreren Kindern maximal für 25 Arbeitstage pro Jahr. Bei Alleinerziehenden sind es für jedes Kind 20 Tage, maximal 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.
Wie bei eigener Arbeitsunfähigkeit beträgt das Kinderkrankengeld 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Mehr als 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts dürfen jedoch nicht gezahlt werden.
Martina Habedank
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Andreas Zoll
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