Bonusregelung und Festzuschüsse


Die jährliche Gesundheitsvorsorgeuntersuchung zur Gewährung der Festzuschüsse ist im Bonusheft nachzuweisen. Bei Kindern und Jugendlichen muss der Bonusnachweis 1/2jährlich erbracht werden. Auch bei der Versorgung mit Totalprothesen muss der Bonus nachgewiesen werden.

Die Berechnung der Festzuschüsse beruht auf gesetzliche und vertragliche Grundlagen. Der Festzuschuss wurde anhand statistischer Durchschnittskosten für Zahnersatz ermittelt und deckt als „einfacher Zuschuss“ 50% der vertraglichen Durchschnittskosten ab.

Festzuschuss „00%“ - entspricht 50% - Grundzuschuss, wenn der Bonus nicht erfüllt ist.

Festzuschuss „20%“ - entspricht 60% - Zuschuss, für 5jährigem Bonusnachweis
 
Festzuschuss „30%“ - entspricht 65% - Zuschuss

Der Gewährleistungsanspruch für hergestellten Zahnersatz beträgt 2 Jahre. Falls der angefertigte Zahnersatz nicht richtig sitzt oder Probleme bereitet, informieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gern!