Implantatversorgung


Die Implantatversorgung beinhaltet das operative Einbringen von künstlichen Zahnwurzeln in den Kieferknochen. Diese Behandlungsmaßnahmen sind ebenfalls keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Allerdings hat der Gesetzgeber hier Ausnahmekriterien zugelassen, unter denen eine Versorgung mit Implantaten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen.

So ist eine Kostenübernahme z. B. infolge von Tumoroperationen, Unfallfolgen oder infolge großer Zysten-operationen, nach gutachterlicher Stellungnahme, vorgesehen.In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch die Kosten für Zahnersatz der auf die Implantate aufgebracht wird, die so genannte Suprakonstruktion.

Ist eine Implantatversorgung auf Grund der oben angegebenen Ausnahmekriterien erforderlich, muß der behandelnde Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan für den operativen Eingriff (Implantatsetzung) und die zahnprothetische Suprakonstruktion der Krankenkasse zur Prüfung vorlegen. Wählen Versicherte eine Implantatversorgung zum Beispiel zur Aufnahme einer Prothese bei vorliegender Kieferkammathrophie im zahnlosen Kiefer oder zur Versorgung einer Einzelzahnlücke, müssen sie den operativen Eingriff (Implantatsetzung) selbst zahlen.In diesen Fällen kann die BKK aber einen Zuschuß zur nachfolgenden Zahnersatzversorgung (Prothese bzw. Einzelzahnkrone) übernehmen.

Die Zuschussprüfung der BKK EWE erfolgt im Rahmen der Regelversorgung zum Zahnersatz in Verbindung mit der Bonusregelung.