BKK EWE von Schließung der City BKK nicht betroffen!

Jede Betriebskrankenkasse ist eine eigenständige Institution. Die Schließung der City BKK hat auf die Versicherten der BKK EWE keine Auswirkungen.

Die BKK EWE wirtschaftet gewissenhaft und im Sinne der Versicherten mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geldern und verfügt über eine solide Finanzgrundlage.

Sie können sich sicher sein: Mit der BKK EWE haben Sie sich für einen starken Partner entschieden, der Ihnen neben einer hochwertigen Versorgungsqualität eine persönliche und individuelle Betreuung bietet – und garantiert Ihnen bereits jetzt keine  Zusatzbeiträge in den Jahren 2011 und 2012.

Sollten Sie bei der CITY BKK versichert sein, haben Sie jetzt die Möglichkeit zur BKK EWE zu wechseln.

Hintergründe zur Schließung der CITY BKK

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat am 04. Mai 2011 die Schießung der CITY BKK zum 01.07.2011 beschlossen. Das BVA und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) stellten fest, dass eine nachhaltige Sanierung nicht möglich ist.

Die CITY BKK erhebt seit 2010 einen Zusatzbeitrag von 8 Euro und hat im Frühjahr 2010 dem Bundesversicherungsamt (BVA) ihre kritische Finanzlage angezeigt. Im Januar 2011 wurde der Zusatzbeitrag auf 15 Euro erhöht.

Auf Anraten des Bundesversicherungsamts und des GKV-Spitzenverbandes beschlossen die Betriebskrankenkassen im November 2010 eine freiwillige Hilfe in Höhe von rund 40 Millionen Euro zur Sanierung der CITY BKK bis Ende 2012. Hierfür wurden mit der City BKK vertraglich stringente Auflagen vereinbart, Personal abgebaut sowie weitere Einsparungen durch Sanierungsmaßnahmen durchgesetzt. Kurzfristig wurde ein Interimsvorstand eingesetzt. Im März 2011 wurde ein neuer Vorstand gewählt.

Die Sanierungsmaßnahmen wurden von einem Kontrollgremium aus GKV-Spitzenverband, BVA und BKK-Experten begleitet und beurteilt. Aufgrund aktueller Erkenntnisse wurde vom Bundesversicherungsamt auf der Grundlage einer schriftlichen Bewertung des GKV-Spitzenverbandes ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Aufgrund dieses Verfahrens kam das BVA letztendlich zu dem Schluss, dass die City BKK auf Dauer nicht leistungsfähig sein könne und somit geschlossen werden muss.

Grundsätzlich gilt, dass im Sonderfall der Schließung einer Kasse das Mitglied eine andere gesetzliche Krankenkasse wählen kann und diese Wahl auch unverzüglich dem Arbeitgeber oder einer anderen zur Meldung verpflichteten Stelle durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen sollte. Die CITY BKK wird in den nächsten Tagen Ihre Mitglieder persönlich anschreiben und über die weiteren Schritte informieren.

Sobald ein Mitglied über die Schließung seiner gesetzlichen Krankenkasse informiert wurde, hat es ausreichend Zeit, sich eine andere gesetzliche Krankenkasse zu suchen. Versicherungspflichtige Mitglieder können noch bis zu zwei Wochen nach der Schließung der Krankenkasse ihr Wahlrecht ausüben, die zweiwöchige Frist beginnt mit dem in einer amtlichen Mitteilung bekannt gemachten Tag der Schließung der Kasse.