Familienversicherung
BKK EWE - Ihre Krankenkasse für die ganze Familie
Von unserem guten Service und den umfassenden Zusatz-
angeboten können auch die Ehepartner und Kinder der
Mitglieder profitieren. Dabei ist es unerheblich, ob diese
eine eigene Beschäftigung ausüben.
Unser Tipp: Falls Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder noch nicht bei uns versichert sind, fordern Sie die entsprechenden Antragsunterlagen.
Wer ist versichert?
Familienversichert sind der Ehegatte oder Lebenspartner (eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartner-
schaftsgesetz) und die Kinder. Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält sowie Pflegekinder, wenn die Pflege nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Für Ihre noch nicht BKK EWE-versicherten Familienangehörigen prüfen wir, ob eine Familienversicherung möglich ist.
Voraussetzungen:
Die Familienangehörigen
- halten sich gewöhnlich in Deutschland auf
- sind nicht selbst Mitglied einer anderen Kranken- oder Pflegekasse
- sind nicht versicherungsfrei (Ausnahme: geringfügige Beschäftigungen) bzw. von der Versicherungspflicht befreit
- sind nicht hauptberuflich selbstständig tätig
- haben kein regelmäßiges Gesamteinkommen**, das 365,00 EUR monatlich überschreitet.
- Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400,00 EUR (Mini-Job).
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale.
**) Zum Gesamteinkommen zählen u. a. Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, aus Renten, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Werbungskosten und Abschreibungen sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten werden berücksichtigt.
Sind Sie schon bei uns familienversichert? Dann erhalten Sie jedes Jahr den Familienfragenbogen. Sicher haben Sie sich schon einmal gefragt, ob das vielleicht ein Versehen ist, weil Sie ihn bereits im vorhergehenden Jahr ausgefüllt haben. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr die Daten Ihrer kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen zu prüfen und zu aktualisieren. Deshalb unsere Bitte an Sie: Familienbogen bitte immer ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden!
- Schulbescheinigung bei Kindern ab dem 23. Lebensjahr mitschicken
- Krankenkasse des Ehepartners eintragen
- Bei privat versicherten Ehepartnern den Einkommensnachweis beifügen
- Fragebogen auch zurücksenden, wenn sich nichts geändert hat
Der Grundsatz der Familienversicherung gilt übrigens auch für die Pflegeversicherung. Wenn Sie Mitglied bei uns sind, gehören Sie automatisch auch zur unserer Pflegekasse. Aber auch Ihre Angehörigen sind - unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Familienversicherung - in der Pflegeversicherung mitversichert.
Heike Bayer
Telefon: 0441 / 803 5102
heike.bayer@bkk-ewe.de
Homepage
Minijob-Zentrale
