Arbeitnehmer

Die BKK EWE ist die betriebsbezogene Krankenkasse für alle Mitarbeiter/innen des EWE-Konzerns, deren
Ehepartner und Kinder.

Selbstversicherte Ehepartner können die BKK EWE wählen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Ehepartner und Kinder in die kostenfreie Familienversicherung aufzunehmen.

Kinder können bei Beginn einer Pflichtversicherung, wie z.B. einer Ausbildung, die BKK EWE als ihre Krankenkasse wählen, wenn
diese im direkten Anschluss an die Familienversicherung bei der BKK EWE erfolgt. 

Jedes „Pflichtmitglied“ bis zu einem monatlichen Einkommen von 4.162,50 € bzw. bis zu einem Jahreseinkommen von 49.950,00 € kann sich bei uns versichern. 
 
Bei folgenden Personenkreisen gilt die Versicherungspflicht:

Arbeiter und Angestellte in einem Beschäftigungsverhältnis (Arbeitnehmer), die bis zur Versicherungspflichtgrenze verdienen und nicht nur geringfügig beschäftigt sind. Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Arbeitslose, Umschüler, Behinderte und Rehabilitanden, Studenten, Praktikanten, Rentner und Rentenantragsteller, soweit sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben.
 
Höherverdienende Arbeitnehmer können eine freiwillige Krankenversicherung bei der BKK EWE wählen, wenn Ihr Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,00 € übersteigt.
 

EWE AG

Ihre Ansprechpartner

Florian Zachleder
Telefon 0441/803 5141
florian.zachleder@bkk-ewe.de

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