Freiwillig Versicherte
Der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung können Sie beitreten, wenn Sie als Mitglied aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und unmittelbar vorher 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
Ausserdem können Sie sich freiwillig versichern, wenn Ihr Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung erlischt oder der Anspruch nicht besteht, weil die Voraussetzungen der Familienversicherung nicht vorliegen. Auch hier sind die o.g. Vorversicherungszeiten zu erfüllen.
Der Beitritt ist innerhalb von drei Monaten nach Ende Ihres bisherigen Versicherungsschutzes zu erklären. Schicken Sie uns einfach das ausgefüllte Beitrittsformular zu.
Ihr persönlicher Beitrag wird nach Ihren Bruttoeinnahmen bemessen. Eine Übersicht der verschiedenen Beitragshöhen und der gesetzlich festgelegten Mindesteinkommensgrenzen finden Sie hier.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Ihren individuellen Beitrag und die Unterschiede der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Florian Zachleder
Telefon 0441/803 5141
florian.zachleder@bkk-ewe.de
