Private Krankenversicherung?
Komfort wird schnell teuer!
Bevor Sie in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln, sollten Sie sich genau informieren. Nicht immer ist der Weg in die PKV der Richtige. Ein Beitragssatzanstieg ist vorprogrammiert.
Beamte und junge, gesunde Männer ohne Familie können ggf. bei einem Wechsel sparen. Aber auch hier ist Weitblick gefragt! Ein heute 35-jähriger kann damit rechnen, dass sich sein Beitrag bis zur Rente mindestens verdreifacht und im Alter etwa auf diesem Niveau bleiben wird. Kann die hohe Zahlung z. B. im Rentenalter nicht mehr gezahlt werden, ist mit einem "Abstieg" in einen anderen Tarif mit weniger Leistung und höherem Selbstbehalt zu rechnen.
Auch wenn die Familie mitversichert werden muss, wird es teuer, da in der PKV jeder Versicherte einen eigenen Beitrag zahlt. Im Gegensatz dazu ist die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Kinder und gegebenenfalls auch für den Ehepartner beitragsfrei.
Hat man sich für den Beitritt bei einer Privaten Krankenversicherung entschieden, ist die Rückkehr in die Gesetzliche Kranken-
versicherung jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen möglich!
Die Nachteile der PKV:
- Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen
- Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Beitrag gezahlt werden
- Keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
- Bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit müssen die Beiträge weiterhin in voller Höhe entrichtet werden
- Können die Beiträge nicht mehr bezahlt werden, kann der Ausschluss aus der privaten Versicherung erfolgen. Kein anderer Versicherungsträger ist verpflichtet, das Mitglied dann aufzunehmen, es besteht kein Versicherungsschutz und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich
- Das Recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen, wird in der Regel erst nach mindestens dreimonatiger Wartezeit erworben
- Rechnungen gehen direkt an den Privatpatienten, dieser muss sie sich von der Versicherung erstatten lassen
- Die Rechnungen werden durch den Versicherungsträger geprüft. Werden einige Leistungen nicht ausreichend begründet, wird unter Umständen nicht oder nur teilweise erstattet
- Rechtsstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt
Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an!
Florian Zachleder
Telefon 0441/803 5141
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