Selbständige
Selbstständige gehören zu einer Personengruppe, die sich grundsätzlich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können. Dies ist dann möglich, wenn die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Selbststverständlich prüfen wir für Sie, ob dies in Ihrem Fall zutrifft.
Eine genaue Übersicht der Beiträge für hauptberuflich Selbstständige finden Sie hier.
Mit Ausnahme von Kranken- und Mutterschaftsgeld (Lohnersatzleistungen) umfasst die Versicherung als Selbständiger alle gesetzlichen Leistungen und sämtliche Zusatzangebote der BKK EWE.
Florian Zachleder
Telefon 0441/803 5141
florian.zachleder@bkk-ewe.de
