Studenten
Familienversicherung als Student/in
Während Ihres Studiums sind Sie grundsätzlich bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres über Ihre Eltern
kostenfrei in der Famillienversicherung versichert.
Voraussetzung für die Familienversicherung ist, dass Ihre monatlichen Einkünfte 375,00 € nicht übersteigen, hierbei wird das BAföG nicht angerechnet. Sollten Sie einen Mini-Job ausüben, erhöht sich die Grenze auf 400,00 € monatlich.
Der Versicherungsschutz verlängert sich bei Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes gegebenenfalls über das
25. Lebensjahr hinaus.
Studentische Pflichtversicherung
Besteht für Sie kein Anspruch auf Familienversicherung, sind
Sie in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert.
Und zwar dann, wenn
- Ihre Eltern privat versichert sind oder
- Sie die Altersgrenze bzw. eine der o. g. Einkommensgrenzen überschreiten.
Die Mitgliedschaft beginnt im Anschluss an die Familien-
versicherung oder mit dem Beginn des Semesters, frühestens jedoch mit dem Tag der Einschreibung bzw. Rückmeldung.
Seit dem 01.04.2011 betragen die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung 64,77 € und zur Pflegeversicherung 11,64 € bzw. für Kinderlose 13,13 €.
Mit Ablauf des 14. Fachsemesters, spätestens zum Ende des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden, scheiden Sie aus der studentischen Pflichtversicherung aus. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich, wenn das Studium nachweislich nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden konnte. Gründe hierfür können sein:
Art der Ausbildung:
z.B. Erwerb der Hochschulreife über den Zweiten Bildungsweg
Familiäre Gründe:
z.B. Betreuung von erkrankten oder behinderten Angehörigen
Persönliche Gründe:
z.B. Erkrankung, Geburt eines Kindes, Wehr- oder Zivildienst während des Studiums
Freiwillige Versicherung als Student/in
Scheiden Sie aus der studentischen Pflichtversicherung aus, können Sie sich, solange Sie immatrikuliert sind, freiwillig als "Examenskandidat" für die Dauer von maximal 6 Monaten weiterversichern. Der Mindestbeitrag hierfür beträgt 94,94 € zur Krankenversicherung und 17,06 € zur Pflegeversicherung bzw. 19,25 € für Kinderlose.
Nach Ablauf der Versicherung als "Examenskandidat" beträgt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung 130,38 € und 17,06 € zur Pflegeversicherung bzw. 19,25 € für Kinderlose. Liegen Ihre monatlichen Einnahmen über 875,00 €, werden Ihre Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung individuell festgelegt.
Den Antrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass der Beitritt innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung anzuzeigen ist.
Heike Bayer
Telefon 0441 / 803 5102
heike.bayer@bkk-ewe.de
