Studenten

Familienversicherung als Student/in

Während Ihres Studiums sind Sie grundsätzlich bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres über Ihre Eltern
kostenfrei in der Famillienversicherung versichert.

Voraussetzung für die Familienversicherung ist, dass Ihre monatlichen Einkünfte 365,00 € nicht übersteigen, hierbei wird das BAföG nicht angerechnet. Sollten Sie einen Mini-Job ausüben, erhöht sich die Grenze auf 400,00 € monatlich.

Der Versicherungsschutz verlängert sich bei Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes gegebenenfalls über das
25. Lebensjahr hinaus.

Studentische Pflichtversicherung

Besteht für Sie kein Anspruch auf Familienversicherung, sind
Sie in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert.

Und zwar dann, wenn

  • Ihre Eltern privat versichert sind oder
  • Sie die Altersgrenze bzw. eine der o. g. Einkommensgrenzen überschreiten.


Die Mitgliedschaft beginnt im Anschluss an die Familien-
versicherung oder mit dem Beginn des Semesters, frühestens jedoch mit dem Tag der Einschreibung bzw. Rückmeldung.

Seit dem 01.07.2009 betragen die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung 53,40 € und zur Pflegeversicherung 9,98 € bzw. für Kinderlose 11,26 €.

Mit Ablauf des 14. Fachsemesters, spätestens zum Ende des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden, scheiden Sie aus der studentischen Pflichtversicherung aus. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich, wenn das Studium nachweislich nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden konnte. Gründe hierfür können sein:

Art der Ausbildung:
z.B. Erwerb der Hochschulreife über den Zweiten Bildungsweg

Familiäre Gründe:
z.B. Betreuung von erkrankten oder behinderten Angehörigen

Persönliche Gründe:
z.B. Erkrankung, Geburt eines Kindes, Wehr- oder Zivildienst während des Studiums

Freiwillige Versicherung als Student/in

Scheiden Sie aus der studentischen Pflichtversicherung aus, können Sie sich, solange Sie immatrikuliert sind, freiwillig als "Examenskandidat" für die Dauer von maximal 6 Monaten weiterversichern. Der Mindestbeitrag hierfür beträgt 88,83 € zur Krankenversicherung und 16,61 € zur Pflegeversicherung bzw. 18,74 € für Kinderlose.
 
Nach Ablauf der Versicherung als "Examenskandidat" beträgt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung 121,79 € und 16,61 € zur Pflegeversicherung bzw. 18,74 € für Kinderlose. Liegen Ihre monatlichen Einnahmen über 851,67 €, werden Ihre Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung individuell festgelegt.

Den Antrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass der Beitritt innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung anzuzeigen ist.
 
  

EWE AG

 

Ihre Ansprechpartner

Heike Bayer
Telefon  0441 / 803 5102
heike.bayer@bkk-ewe.de

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Antrag KVdS PDF, 82,86 kb