Vita 34
Die Einlagerung von Nabelschnurblut ist eine ganz besondere Gesundheitsvorsorge. Die BKK EWE unterstützt die Einlagerung von Nabelschnurblut bei VITA 34.
Sie möchten alles tun, damit Ihr Kind gesund bleibt. Eine einmalige Chance dazu haben Sie bei der Geburt. Mit der Einlagerung von jungen gesunden Stammzellen aus Nabelschnurblut sichern Sie Ihrem Kind ein Leben lang den raschen Zugriff auf seine eigenen, perfekt passenden Stammzellen und damit im Fall einer schweren Krankheit die Chance für einen gesundheitlichen Neuanfang. Deshalb gehört die Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut heute für immer mehr Eltern zur zeitgemäßen Gesundheitsvorsorge.
Versicherte der BKK EWE können sparen!
Die BKK EWE unterstützt als Partner die Idee der Stammzellaufbewahrung bei VITA 34. Deshalb fördert VITA 34 die Nabelschnurblut-Einlagerung für Versicherte der BKK EWE, die ein Kind erwarten. Dabei können Sie beträchtlich sparen:
1. Lagern Sie das Nabelschnurblut Ihres Neugeborenen bei VITA 34 ein, erhalten Sie einen Preisnachlass in Höhe von 200 Euro.
2. Bei Wahl einer Kompaktvariante mit Vorauszahlung der Jahresgebühr für 25 Jahre erhalten Sie für die Einlagerung des Nabelschnurblutes auch hier den Preisnachlass in Höhe von 200 EUR. Außerdem sparen Sie 220 EUR an Jahresgebühren.
Fordern Sie einfach über die Homepage Vita 34 den kostenlosen Ratgeber an. Darin erfahren Sie alles Wissenswerte über die besonderen Nabelschnurblut-Stammzellen. Außerdem erhalten Sie damit alle erforderlichen Unterlagen. Wenn Sie im Auftrag zur Einrichtung eines Nabelschnurblut-Depots Ihre Mitgliedschaft bei der BKK EWE bestätigen, sichern Sie sich die Förderung für Mitglieder der BKK EWE. Gern können Sie uns auch telefonisch kontaktieren. Unser Expertenteam steht Ihnen gerne kostenlos zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Die Förderung gilt nur im Zusammenhang mit einer verbindlichen Auftragserteilung zur Einrichtung eines Nabelschnurblut-Depots an VITA 34 durch Versicherte der BKK EWE (zumindest ein Elternteil muss bei der BKK EWE versichert sein). Auch wenn beide Eltern bei der BKK EWE versichert sind, wird die Fördersumme nur einmal gewährt. Die Förderzusage ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann nicht mit anderen Preisvorteilen oder Vergünstigungen kombiniert werden. Der Anspruch auf Förderung besteht nicht rückwirkend für bereits geschlossene bzw. gekündigte / widerrufene Verträge mit VITA 34. Die Fördersumme kann nicht mit einer bei Kündigung des Vertrages evtl. fällig werdenden Pauschalgebühr verrechnet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bei Mehrlingsgeburten wird der Rabatt nur einmal gewährt.
