Arzneimittel ohne Zuzahlung
Viele Pharmafirmen haben ihre Preise deutlich gesenkt und bieten Präparate an, die für Versicherte ohne die gesetzliche Zuzahlung (10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro maximal, 10 Euro) erhältlich sind. Möglich wird das durch Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Preisgünstige Arzneimittel sind durch dieses Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen seit Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Seit November 2006 wird die Liste der bisher ca. 3000 Medikamente erweitert. Pharmaunternehmen können ihre Preise jetzt in 130 weiteren Festbetragsgruppen mit rund 14.600 Medikamenten senken, wenn sie aus Wettbewerbsgründen ihre Produkte attraktiv machen wollen. Diesmal sind auch Wirkstoffe betroffen, die noch unter Patentschutz stehen. Krankenkassen dürfen Arzneimittel aus der Gruppe der Generika von der gesetzlichen Zuzahlung befreien, wenn der Hersteller eine bestimmte Preisgrenze einhält. Der Preis muss mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen, den gesetzliche Krankenkassen für das Arzneimittel erstatten. Als Generika bezeichnet man Arzneimittel, die eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments sind. Ein Generikum soll dem Originalprodukt in dessen beanspruchten Indikationen therapeutisch äquivalent sein, es muss ihm also in der Wirksamkeit entsprechen.
Die Zusatzkosten für die Krankenkassen belaufen sich auf rund 260 Millionen Euro. Die Spitzenverbände forderten die Politik erneut auf, Arzneimittel von der höheren Mehrwertsteuer auszunehmen oder - wie in vielen anderen Ländern auch - auf den halben Satz zu reduzieren. Dies trifft beispielsweise für Blumen und Hundefutter zu. Zudem setzten die Kassen bei rund 450 Arzneimitteln neue Festbeträge zum 01. Januar 2007 fest. Dies betrifft Mittel zur Behandlung von Infekten der Atemwege, Hals-Nasen-Ohren, Nieren sowie Harnwege und soll zu Einsparungen von 40 Millionen Euro im Jahr führen.
Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Service BKK Arzneimittelberatung.
Seit November 2006 wird die Liste der bisher ca. 3000 Medikamente erweitert. Pharmaunternehmen können ihre Preise jetzt in 130 weiteren Festbetragsgruppen mit rund 14.600 Medikamenten senken, wenn sie aus Wettbewerbsgründen ihre Produkte attraktiv machen wollen. Diesmal sind auch Wirkstoffe betroffen, die noch unter Patentschutz stehen. Krankenkassen dürfen Arzneimittel aus der Gruppe der Generika von der gesetzlichen Zuzahlung befreien, wenn der Hersteller eine bestimmte Preisgrenze einhält. Der Preis muss mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen, den gesetzliche Krankenkassen für das Arzneimittel erstatten. Als Generika bezeichnet man Arzneimittel, die eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments sind. Ein Generikum soll dem Originalprodukt in dessen beanspruchten Indikationen therapeutisch äquivalent sein, es muss ihm also in der Wirksamkeit entsprechen.
Die Zusatzkosten für die Krankenkassen belaufen sich auf rund 260 Millionen Euro. Die Spitzenverbände forderten die Politik erneut auf, Arzneimittel von der höheren Mehrwertsteuer auszunehmen oder - wie in vielen anderen Ländern auch - auf den halben Satz zu reduzieren. Dies trifft beispielsweise für Blumen und Hundefutter zu. Zudem setzten die Kassen bei rund 450 Arzneimitteln neue Festbeträge zum 01. Januar 2007 fest. Dies betrifft Mittel zur Behandlung von Infekten der Atemwege, Hals-Nasen-Ohren, Nieren sowie Harnwege und soll zu Einsparungen von 40 Millionen Euro im Jahr führen.
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