Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Entsprechend der Weisung des Bundesministeriums für Gesundheit sind die Krankenkassen verpflichtet, im Jahr 2011 mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu beginnen. Die eGK wird schrittweise eingeführt und löst bei allen Krankenkassen die bisherige Versichertenkarte ab.

Wofür wird das Bild benötigt?

Eine wesentliche Neuerung ist das Aufbringen des Versichertenfotos auf der eGK. Dadurch wird Ihre Karte unverwechselbar und ist noch besser vor Missbrauch geschützt. Mehr Informationen zur Lichtbildbeschaffung finden Sie hier.

Was kann die eGK?

Zunächst enthält die neue Karte neben dem obligatorischen Lichtbild als Pflichtteil nur die Stammdaten des Versicherten, genau wie die herkömmliche Versicherungskarte. Auf der Rückseite wird einheitlich die Europäische Versicherungskarte (EHIC) aufgebracht sein.

In Zukunft soll die eGK dazu beitragen, die Kommunikation aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten zu verbessern. Bisher dokumentieren Ärzte, Krankenhäuser und andere Heilberufe die dort anfallenden Untersuchungsergebnisse weitgehend für die eigene Nutzung. Eine übergreifende Bereitstellung der Ergebnisse und Diagnosen für eine Nutzung bei der medizinischen Gesamtversorgung des Patienten gibt es nicht.

Entscheidend ist, dass es sich bei dem auf der eGK aufgebrachten Chip um einen Mikroprozessor handelt, der in Zukunft viele weitere Funktionen möglich macht.

Dazu gehört das elektronische Rezept, welches die heutigen Papier-Rezepte in der Apotheke ablösen wird. Auch die Zahlung der Praxisgebühr soll zukünftig auf der Versicherungskarte gespeichert werden. Darüber hinaus muss die Karte technisch geeignet sein, weitere freiwillige Anwendungen zu unterstützen. Das sind zum Beispiel Notfallversorgungsdaten, Daten zur Arzneimittelverträglichkeit des Patienten, die sogenannte elektronische Patientenakte und Daten über in Anspruch genommene Leistungen.

Inzwischen läuft die Ausstattung der Arztpraxen mit den neuen Lesegeräten und soll bis Jahresende weitgehend abgeschlossen sein

In absehbarer Zeit wird Ihre bisherige Versichertenkarte ihre Gültigkeit verlieren. Als Versicherungsnachweise für den Bezug von Leistungen gilt dann ausschließlich die neue elektronische Gesundheitskarte. Um garantieren zu können, dass Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte pünktlich erhalten, ist die frühzeitige Übersendung Ihres Bildes wichtig. Der Versand der ersten Karten erfolgt automatisch ab dem 4. Quartal 2011.

 

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