Lichtbildbeschaffung

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die BKK EWE hat mit dem Versand der eGK begonnen. Die Verteilung erfolgt schrittweise. Sollten Sie Ihre Karte jetzt noch nicht erhalten haben, bitten wir um etwas Geduld, da die Karten in mehreren Etappen verschickt werden. Soweit Sie bereits Ihr Lichtbild zur Verfügung gestellt haben, wird Ihre neue Karte spätestens im ersten Quartal 2012 produziert und zugestellt.

Bitte behalten Sie Ihre bisherige Krankenversichertenkarte so lange, bis sichergestellt ist, dass alle Leistungserbringer mit den neuen Karten-Lesegeräten ausgestattet sind. Wir werden Sie in unserem Kundenmagazin "bewegen" weiter informieren.

Lichtbild für die eGK

Zur Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte benötigen wir von Ihnen ein Bild, auf dem Sie zweifelsfrei erkennbar sind. Es weist Sie eindeutig und schnell als Karteninhaber aus und beugt bei Verlust der Karte einem Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor.

Sofern Sie noch kein Bild zur Verfügung gestellt haben oder, wenn Sie erst seit Kurzem bei der BKK EWE versichert sind, erhalten Sie automatisch ein Schreiben, in dem wir Sie um ein aktuelles Bild bitten.
  
Alternativ zum Versand per Post können Sie uns Ihr Bild auch per Upload zur Verfügung stellen. Ihr Passwort entnehmen Sie dem Schreiben, welches Sie von uns erhalten haben. Als Login nehmen Sie bitte Ihre Versichertennummer, welche Sie auf dem Kartenantrag, der dem Schreiben beiliegt, finden. Auf den nachfolgenden Seiten werden Sie menügestützt durch die Anwendung geführt:

Upload Lichtbild

Das Bild muss nicht den biometrischen Anforderungen eines Passbildes entsprechen, muss aber aktuell sein. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Bild für die neue Karte problemlos eingesetzt werden kann, sollte es aber folgende Kriterien erfüllen:

Format
Die Größenangaben entnehmen Sie bitte dem Kartenantrag, der dem Schreiben beiliegt, welches Sie von uns erhalten.
 
Qualität
Scharf, klar und kontrastreich sowie frei von Knicken und Verunreinigungen.
 
Hintergrund
Neutral, einfarbig und mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und Haaren.
 
Ausleuchtung
Gleichmäßig ohne Reflexionen, Schatten oder rote Augen.
 
Kopfposition
Frontal (nicht im Profil).
 
Gesichtsausdruck
Neutral mit geschlossenem Mund und Blick in die Kamera.
Augen geöffnet und vollständig sichtbar, Blick gerade in die Kamera.
 
Brillenträger
Gläserrand oder Gestell dürfen die Augen nicht verdecken. Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf den Gläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen).

Kopfbedeckung
Sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind zulässig, z.B. aus religiösen Gründen, in diesem Fall muss das Gesicht von Kinn bis Stirn erkennbar sein, es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen (eindeutige Identifizierung darf also durch Kopfbedeckung nicht beeinträchtigt sein).

 

EWE AG

Ihre Ansprechpartner

Telefon: 0441 - 803 5101

info@bkk-ewe.de