Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Als zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Kosten im Zusammenhang mit folgenden Leistungen erstattet werden:
- Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (u.a. für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten)
- Spezielle Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der
hauswirtschaftlichen Versorgung von zugelassenen ambulanten Pflegediensten
- Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote
Pflegebedürftige können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 125,00 € im Monat in Anspruch nehmen.
Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistung nicht voll ausschöpft, kann zusätzlich den Betrag, der nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzt wird – maximal aber 40 Prozent des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrags – für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.