BKK EWE Kundenstimmen
„Die Mitarbeiter meiner Krankenkasse sind für mich persönlich erreichbar.“
Ab dem Jahr 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eingeführt. Diese bedeutende Änderung soll das Gesundheitswesen revolutionieren, indem sie den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen Patienten, Ärzten und anderen medizinischen Einrichtungen erleichtert.
Die ePA ist eine digitale Akte, in der alle wichtigen Gesundheitsdaten einer Person zentral gespeichert und verwaltet werden können. Dazu gehören unter anderem Arztberichte, Medikationspläne, Impfungen, Befundberichte und weitere gesundheitsrelevante Dokumente. Ziel der ePA ist es, eine vollständige und aktuelle Übersicht über die Krankengeschichte der Patient*innen bereitzustellen und so die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung zu verbessern.
Ab 2025 wird jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, sofern er oder sie nicht aktiv widerspricht (Opt-Out-Verfahren). Diese Änderung betrifft rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte.
Die Verwaltung der ePA erfolgt über eine spezielle App, die von den Krankenkassen bereitgestellt wird. In dieser App können Sie ihre Gesundheitsdaten einsehen, Dokumente hinzufügen oder entfernen und die Zugriffsrechte individuell festlegen. Dies gibt Ihnen volle Kontrolle über ihre Daten und ermöglicht eine personalisierte Nutzung der ePA.
Wer nicht möchte, dass die ePA angelegt wird, kann der Einrichtung innerhalb eines bestimmten Zeitraums widersprechen.
Als Zentraler Anker der digitalen Versorgung bietet die ePA für alle bedeutsame Vorteile für Versicherte und Leistungserbringer:
1. Verbesserte medizinische Versorgung
2. Zeitersparnis und Effizienz
3. Zeitgemäßer Datenschutz
4. Forschung und Entwicklung
5. Einfache Verwaltung und Zugänglichkeit
Essenziell für die Nutzung der ePA ist die Sicherheit der gespeicherten Daten. Diese werden nach höchsten Sicherheitsstandards verschlüsselt und in deutschen Rechenzentren gespeichert. Die Datenübertragung erfolgt über sichere Kanäle, und der Zugriff auf die ePA ist nur im Behandlungskontext möglich. Dies bedeutet, dass nur behandelnde Ärzte und andere medizinische Fachkräfte mit berechtigtem Interesse auf die Daten zugreifen können. Darüber hinaus haben die Versicherten jederzeit die Möglichkeit, den Zugriff auf ihre Daten individuell zu steuern und zu kontrollieren.
Der Weg zur flächendeckenden Einführung der ePA ist das Ergebnis intensiver Vorbereitungen. Seit Januar 2021 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine kostenlose elektronische Patientenakte. Allerdings war die Nutzung bisher freiwillig, und Versicherte mussten aktiv eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen. Diese Hürde hat dazu geführt, dass bislang nur ein Bruchteil der Berechtigten tatsächlich eine ePA genutzt haben.
Die technische Umsetzung der ePA erfolgt durch die gematik. Die ePA wird kontinuierlich weiterentwickelt und mit neuen Funktionen ausgestattet. So ist beispielsweise geplant, die ePA um Funktionen wie das elektronische Rezept, digitale Verordnungen, den TI-Messenger (für Direktnachrichten) und die Anbindung an das Organspenderegister zu erweitern.
Opt-Out bedeutet, dass alle Versicherten automatisch eine ePA erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Dies erleichtert die flächendeckende Einführung der ePA und stellt sicher, dass möglichst viele Menschen von den Vorteilen profitieren können.
Versicherte können ihre ePA über eine spezielle App verwalten, die von der Krankenkasse bereitgestellt wird. In der App können sie Dokumente hinzufügen, löschen und die Zugriffsrechte verwalten.
Ja, die in der ePA gespeicherten Daten sind mehrfach verschlüsselt und werden in sicheren Rechenzentren in Deutschland gespeichert. Nur berechtigte Personen und Einrichtungen haben im Behandlungskontext Zugriff auf die Daten.
Ja, Versicherte können der Nutzung ihrer Daten für Forschungszwecke widersprechen. Diese Option steht in der ePA-App zur Verfügung.
Versicherte können jederzeit der Einrichtung einer ePA widersprechen. Dies kann bei der Krankenkasse oder über die ePA-App erfolgen. Bereits angelegte ePAs werden dann gelöscht.
Ärzte und andere Leistungserbringer können im Behandlungskontext auf die ePA zugreifen, um relevante Gesundheitsinformationen einzusehen oder neue Informationen in Ihrer ePA zu hinterlegen. Dies erleichtert die Zusammenarbeit und sorgt für eine koordinierte Behandlung.
In der ePA können unter anderem Arztberichte, Medikationspläne, Befunde, Impfungen und weitere gesundheitsrelevante Dokumente gespeichert werden. Versicherte haben die Kontrolle darüber, welche Daten gespeichert und geteilt werden.
Veröffentlicht am: 05.09.2024 - Zuletzt geändert am: 18.09.2024
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