BKK EWE Kundenstimmen
„Falls es mal schief geht, ist meine Krankenkasse auch für mich da!“
Die Kosten der sog. Kryokonservierung werden von der BKK EWE übernommen, wenn keimzellschädigende Behandlungen (z.B. bei Krebs) die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können. Bei einer Kryokonservierung werden Ei-, Samenzellen oder Keimzellgewebe eingefroren. Nach überstandener Krankheit kann dann eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden.
Der Leistungsanspruch besteht seit dem 1.7.2021 für Frauen bis zum 40. Geburtstag und für Männer bis zum 50. Geburtstag. Er wird nicht rückwirkend gewährt. Wird die Kryokonservierung aus anderen Gründen als einer keimzellschädigenden Behandlung durchgeführt, können die Kosten hierfür nicht übernommen werden.
Veröffentlicht am: 24.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023
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