Willkommen bei der BKK EWE
Betriebskrankenkasse des EWE-Konzerns
Bei der BKK EWE profitieren Sie von einem starken Leistungsspektrum und einem unbürokratischen, unkomplizierten Service von Mensch zu Mensch. Zudem stellen wir uns mit unserem stabilen und günstigen Zusatzbeitrag klar gegen den allgemeinen Trend der Krankenkassenbeiträge. Für Ihre familienversicherten Angehörigen gibt es unseren vollen Gesundheitsschutz sogar komplett kostenfrei.
Was uns auszeichnet
- Gegen den Trend mit stabilem und günstigem Zusatzbeitrag
- Persönlicher und unbürokratischer Service
- Leistungsstarker Partner in allen Bereichen der Gesundheit und Prävention
- Ehepartner*Innen und familienversicherte Angehörige herzlich willkommen
- Die gute Betreuung Ihrer Angehörigen ist uns sehr wichtig
Bankverbindung & Betriebsnummer
Landessparkasse zu Oldenburg
IBAN: DE 60 2805 0100 0091 7041 30
BIC: SLZODE22XXX
Gläubiger-ID: DE39ZZZ00000456137
Betriebsnummer: 26515319
Kontakt
BKK EWE
Donnerschweer Str. 20
26123 Oldenburg
BKK EWE
Postfach 5334
26043 Oldenburg
Tel.: +49 441 350 28 5101
Fax.: +49 441 350 28 5195
Hotline: 0800 1255393 (Kostenfrei aus allen deutschen Netzen)
E-Mail: info@bkk-ewe.de
Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner
Unsere Öffnungszeiten
Mo.–Do.: 08:00 Uhr–16:00 Uhr
Fr.: 08:00 Uhr–14:00 Uhr
Sollte einmal ein Termin für Sie nicht ganz in unsere Kernzeiten passen, können Sie auch gerne einen individuellen Termin mit uns vereinbaren.
Grundpauschale
Höhe der Grundpauschale
Um die Kosten für die Gesundheitsleistungen der Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und alle anderen Leistungen bezahlen zu können, erheben die Krankenkassen einen bundeseinheitlichen Beitragssatz von 14,6 %. Allerdings verbleiben die Beitragseinnahmen nicht bei der BKK EWE. Diese werden zunächst an den Gesundheitsfonds abgeführt. Dieser sammelt die Gelder aller gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich erhalten alle Krankenkassen vom Gesundheitsfonds 3.728,52 € (310,71 € monatlich) je Versicherten im Jahr 2025 zurück.
Die Höhe dieser sogenannten Grundpauschale wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung im voraus für ein Jahr festgelegt, indem die geschätzten gesetzlichen Leistungsausgaben durch die geschätzte Versichertenzahl geteilt wird. Allerdings schwanken die tatsächlichen Werte je Krankenkasse, abhängig von bestimmten Berechnungsfaktoren. Der zugewiesene Betrag der BKK EWE liegt deutlich unter diesem Betrag.
Nur 1,98 % Zusatzbeitrag bei der BKK EWE
Sofern die Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht ausreichen, die tatsächlichen Ausgaben einer Krankenkasse zu decken, können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser beträgt bei der BKK EWE 1,98 % und liegt damit unter dem Durchschnitt auf Bundesebene.
Geschäftsberichte
Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten den jährlichen Rechenschaftsbericht über die Tätigkeiten und die Finanzlage zur Einsicht zur Verfügung zu stellen:
Satzung
Die Satzung beinhaltet neben der Verfassung der BKK EWE auch die Regelungen zu Mitgliedschaft, Beiträgen und Leistungen. Zudem sind die Höhe der Rücklage sowie die Regelungen der BKK EWE nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz enthalten. Änderungen der Satzung werden vom Verwaltungsrat beschlossen und vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt. Anschließend werden diese Satzungsnachträge öffentlich bekannt gemacht und in die jeweils geltende Fassung der Satzung eingearbeitet.
Damit Sie stets auf dem aktuellen Stand sind, stehen Ihnen die Satzung zum Herunterladen zur Verfügung.
Satzung
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Veröffentlicht am: 22.02.2022 - Zuletzt geändert am: 13.01.2025