BKK EWE Kundenstimmen
„Auf meine Krankenkasse kann ich mich verlassen, auch wenn der Weg mal holprig wird.“
Das Pflegeunterstützungs - und entlastungsgesetz PUEG möchte die häusliche Pflege stärken. Maßnahmen sind unter anderem die Erhöhung der Pflegesachleistung und des Pflegegeldes um fünf Prozent ab 01.01.2024. Es gelten dann die folgenen monatlichen Beiträge:
Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld |
---|---|---|
2 | 761 Euro | 332 Euro |
3 | 1.432 Euro | 573 Euro |
4 | 1.778 Euro | 765 Euro |
5 | 2.200 Euro | 947 Euro |
Bereits zum 01.01.2024 steigt der Zuschuss zum pflegebedingten Anteil in Heimen für die ersten zwölf Monate um 5 Prozent, die weiteren Zuschüsse werden jeweils um 5 Prozentpunkte angehoben, zum Beispiel nach 24 Monaten von 45 auf 50 Prozent.
Ebenfalls neu ab dem 01.01.2024: der kalenderjährliche Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.530 Euro für die (einheitliche) Höchstdauer von
8 Wochen kann dann flexibel für beide Leistungen verwendet werden. Außderdem entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit, die zurzeit noch für die Verhinderungspflege gilt.
Ein weiteres Jahr später, zum 01.01.2025, steigen diese und alle weiteren Leistungen um jeweils 4,5 Prozent. Dazu zählen zum Beispiel die Verhinderungspflege, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeit- und vollstationäre Pflege sowie Hilfsmittel und Zuschüsse zur Wohmumfeldverbesserung.
Veröffentlicht am: 17.07.2023 - Zuletzt geändert am: 17.07.2023
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