BKK EWE Kundenstimmen
„Die Mitarbeiter meiner Krankenkasse sind für mich persönlich erreichbar.“
Das Pflegeunterstützungs - und entlastungsgesetz PUEG möchte die häusliche Pflege stärken. Maßnahmen sind unter anderem die Erhöhung der Pflegesachleistung und des Pflegegeldes um fünf Prozent seit dem 01.01.2024. Es gelten die folgenen monatlichen Beiträge:
Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld |
---|---|---|
2 | 761 Euro | 332 Euro |
3 | 1.432 Euro | 573 Euro |
4 | 1.778 Euro | 765 Euro |
5 | 2.200 Euro | 947 Euro |
Bereits zum 01.01.2024 stieg der Zuschuss zum pflegebedingten Anteil in Heimen.
Ebenfalls seit ab dem 01.01.2024: der kalenderjährliche Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.530 Euro für die (einheitliche) Höchstdauer von
8 Wochen kann flexibel für beide Leistungen verwendet werden, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde und mindestens ein Pflegegrad 4 oder 5 vorliegt. Außderdem entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit, die zurzeit noch für die Verhinderungspflege gilt.
Ein weiteres Jahr später, zum 01.01.2025, steigen diese und alle weiteren Leistungen um jeweils 4,5 Prozent. Dazu zählen zum Beispiel die Verhinderungspflege, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeit- und vollstationäre Pflege sowie Hilfsmittel und Zuschüsse zur Wohmumfeldverbesserung.
Veröffentlicht am: 17.07.2023 - Zuletzt geändert am: 02.01.2024
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