Zusatzbeitrag ab Januar 2026 bei 3,19 Prozent
Die Hoffnung, dass die Politik durch konsequentes Handeln den Ausgabenanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert, hat sich nicht erfüllt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 wurde vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf 2,9 Prozent festgelegt. Es ist jedoch zu erwarten,
dass der tatsächliche Durchschnitt deutlich über 3,0 Prozent liegen wird. In der Spitze beträgt der Zusatzbeitrag bereits jetzt 4,4 Prozent.
Die bisher diskutierten Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die angespannte finanzielle Lage der Krankenkassen spürbar zu entlasten.
Aus diesem Grund haben sich neben der BKK EWE fast alle Krankenkassen für eine Klage gegen den Bund entschieden, weil die Kosten der
Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern unzureichend finanziert werden. Wir fordern jährlich rund 10 Milliarden Euro, da die aktuellen
staatlichen Zahlungen nur einen Teil der tatsächlichen Kosten decken, die somit über die Zusatzbeiträge finanziert werden müssen.
Leider können auch wir uns den weit überdurchschnittlichen Ausgabensteigerungen nicht entziehen, so dass eine Anpassung unseres Zusatzbeitrags
notwendig wird.
Eine Anpassung des Zusatzbeitrags zum 01.01.2026 auf 3,19 Prozent wurde festgelegt. Dieser Schritt ist notwendig, um sicherzustellen, dass wir
Ihnen auch weiterhin erstklassige Leistungen für Ihre Gesundheitsversorgung garantieren können.
Wir werden weiterhin eine Krankenkasse bleiben, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht.
Sie sind Beschäftigte/r oder Rentner/in? Dann zahlen Sie in der Regel nur die Hälfte des Beitrags. Der Rest wird von Ihrem Arbeitgeber bzw. dem
gesetzlichen Rentenversicherungsträger übernommen. Für gesetzliche Renten und Betriebsrenten gilt dieser Zusatzbeitragssatz erst ab dem 01.03.2026.
Aufgrund der Beitragssatzanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Eine Übersicht der individuellen Zusatzbeitragssätze aller Krankenkassen
finden Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-zusatzbeitraege.de. Hier finden Sie auch Krankenkassen mit einem niedrigeren
Zusatzbeitrag. Für einen Kassenwechsel reicht es, einen Mitgliedsantrag bei einer anderen Krankenkasse bis zum 31.01.2026 zu stellen.
Veröffentlicht am: 07.11.2022 - Zuletzt geändert am: 23.12.2025