Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Jeder Versicherte verfügt über eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Durch das Aufbringen eines Lichtbildes wird Ihre Karte unverwechselbar und ist noch besser vor Missbrauch geschützt. Die eGK enthält neben dem obligatorischen Lichtbild als Pflichtteil nur die Stammdaten des Versicherten. Auf der Rückseite ist einheitlich die Europäische Versicherungskarte (EHIC) aufgebracht sein.

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Zur Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte benötigen wir von Ihnen ein Bild, auf dem Sie zweifelsfrei erkennbar sind. Sie können uns das Bild bequem über unser Uploadportal zukommen lassen.

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Verbesserte Kommunikation

Zukünftig soll die eGK dazu beitragen, die Kommunikation aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten zu verbessern. Zu den weiteren Funktionen gehört dann das elektronische Rezept, welches die heutigen Papier-Rezepte in der Apotheke ablösen wird. Auch Informationen zur Notfallversorgungsdaten, Daten zur Arzneimittelverträglichkeit des Patienten, die sogenannte elektronische Patientenakte und Daten über in Anspruch genommene Leistungen können dann auf freiwilliger Basis auf der eGK gespeichert werden.

Bitte denken Sie bei jedem Arzt- bzw. Zahnarztbesuch daran, Ihre Gesundheitskarte vorzulegen.

Veröffentlicht am: 20.04.2022 - Zuletzt geändert am: 09.06.2023

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