BKK EWE Kundenstimmen
„Auf meine Krankenkasse kann ich mich verlassen, auch wenn der Weg mal holprig wird.“
Wir verstehen uns als Partner für die ganze Familie. Auch Ihren familienversicherten Angehörigen bieten wir ohne Einschränkungen und zusätzlichen Beitrag den vollen Schutz einer starken Gemeinschaft.
Kostenfrei familienversichert sind der Ehegatte oder Lebenspartner (eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) und die Kinder, wenn die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Als Kinder gelten dabei auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält sowie Pflegekinder, wenn die Pflege nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Für Ihre noch nicht BKK EWE-versicherten Familienangehörigen prüfen wir, ob eine Familienversicherung möglich ist.
Als Ehepartner eines BKK EWE-Mitglieds kann die BKK EWE unter Einhaltung der Kündigungsfrist gewählt werden, wenn bisher eine eigene Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, beispielsweise als Arbeitnehmer, Arbeitsloser oder Rentner.
Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder.
Ohne Altersgrenze sind Kinder mitversichert, wenn sie infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem eine Familienversicherung bestanden hat.
Kinder sind nicht beitragsfrei versichert, wenn nur ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, der andere mit den Kindern verwandte Elternteil und Ehegatte des Mitglieds aber mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und sein Gesamteinkommen regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des Mitglieds.
Die Familienangehörigen
* Zum Gesamteinkommen zählen u. a. Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, aus Renten, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Werbungskosten und Abschreibungen sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten werden berücksichtigt.
Bisher kostenfrei mitversicherte Ehegatten und Kinder können selbst Mitglied der BKK EWE werden, wenn sie versicherungspflichtig werden, z. B. wegen:
In diesem Fall sind in der Regel keine Kündigungsfristen zu berücksichtigen.
Veröffentlicht am: 08.03.2022 - Zuletzt geändert am: 02.01.2024
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