Wer sich kostenfrei familienversichern kann
Gesundheit für die ganze Familie
Kinder und Ehepartner genießen unser exklusives Leistungsspektrum zum Nulltarif
Vorteile in der Familienversicherung

Familien

Die Krankenversicherung für die ganze Familie

Wir verstehen uns als Partner für die ganze Familie. Auch Ihren familienversicherten Angehörigen bieten wir ohne Einschränkungen und zusätzlichen Beitrag den vollen Schutz einer starken Gemeinschaft.

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Wer kann sich kostenfrei familienversichern?

Kostenfrei familienversichert sind der Ehegatte oder Lebenspartner (eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) und die Kinder, wenn die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Als Kinder gelten dabei auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält sowie Pflegekinder, wenn die Pflege nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Für Ihre noch nicht BKK EWE-versicherten Familienangehörigen prüfen wir, ob eine Familienversicherung möglich ist.

Kontakt aufnehmen

Familienversicherung für Ehepartner

Als Ehepartner eines BKK EWE-Mitglieds kann die BKK EWE unter Einhaltung der Kündigungsfrist gewählt werden, wenn bisher eine eigene Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, beispielsweise als Arbeitnehmer, Arbeitsloser oder Rentner.

Familienversicherung für Kinder

Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder.

Altersgrenzen

  • Kinder sind grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert.
  • Wenn Kinder nicht erwerbstätig sind, endet für sie die Familienversicherung mit der Vollendung des 23. Lebensjahres.
  • Sie endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet.
  • Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Ausübung bestimmter Freiwilligendienste des Kindes unterbrochen oder verzögert,
    besteht die Versicherung über das 25. Lebensjahr hinaus für den entsprechenden Zeitraum.

Ohne Altersgrenze

Ohne Altersgrenze sind Kinder mitversichert, wenn sie infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem eine Familienversicherung bestanden hat.

Ausnahme

Kinder sind nicht beitragsfrei versichert, wenn nur ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, der andere mit den Kindern verwandte Elternteil und Ehegatte des Mitglieds aber mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und sein Gesamteinkommen regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des Mitglieds.

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Die Familienangehörigen

  • halten sich gewöhnlich in Deutschland auf
  • sind nicht selbst Mitglied einer anderen Kranken- oder Pflegekasse
  • sind nicht versicherungsfrei (Ausnahme: geringfügige Beschäftigungen) bzw. von der Versicherungspflicht befreit
  • sind nicht hauptberuflich selbstständig tätig
  • haben kein regelmäßiges Gesamteinkommen*, das 505,00 € (2024) monatlich überschreitet. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538,00 €.  

* Zum Gesamteinkommen zählen u. a. Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, aus Renten, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Werbungskosten und Abschreibungen sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten werden berücksichtigt.


Antrag auf Familienversicherung downloaden

Mitglied werden, wenn die Familienversicherung endet

Bisher kostenfrei mitversicherte Ehegatten und Kinder können selbst Mitglied der BKK EWE werden, wenn sie versicherungspflichtig werden, z. B. wegen:

  • Aufnahme einer Beschäftigung
  • Aufnahme einer Ausbildung
  • anderer Regelungen zur Versicherungspflicht (z. B. als StudentIn)

In diesem Fall sind in der Regel keine Kündigungsfristen zu berücksichtigen.

Mehr zur Mitgliedschaft

Veröffentlicht am: 08.03.2022 - Zuletzt geändert am: 02.01.2024

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