BKK EWE Kundenstimmen
„Falls es mal schief geht, ist meine Krankenkasse auch für mich da!“
Du hast deinen Ausbildungsvertrag in der Tasche? Herzlichen Glückwunsch! Dann hast du den wichtigsten Schritt ins Berufsleben geschafft. Nun brauchst du eine zuverlässige und unkomplizierte Krankenkasse an deiner Seite – uns, die BKK EWE!
Zum Start deiner Ausbildung musst du dich das erste Mal selbst krankenversichern. Du kannst uns als Krankenkasse für deine eigene Mitgliedschaft wählen, wenn du:
Solltest du eine Ausbildung außerhalb des EWE-Konzerns antreten und dich für eine andere Krankenkasse entscheiden, ist eine spätere Rückkehr zur BKK EWE grundsätzlich nicht mehr möglich.
Mit dem Beginn einer eigenständigen Krankenversicherung sind einige Formalitäten zu erledigen, die wir dir gern soweit wie möglich abnehmen, z. B. die Beantragung des Sozialversicherungsausweises und den Versand deiner Mitgliedsbescheinigung an deinen Arbeitgeber. Fülle einfach unsere Beitrittserklärung aus, alles Weitere regeln wir für dich.
So einfach ist der Krankenkassenwechsel zu uns: Fülle unsere Online-Beitrittserklärung aus. Den Rest erledigen wir für dich.
Mit der Krankenversicherung ist jeder Azubi auch pflegeversichert. Egal ob die Pflegebedürftigkeit in jüngeren Jahren oder erst im höheren Alter eintreten sollte, die Versicherung schützt zuverlässig. Auskunft gibt die BKK EWE Pflegekasse.
Der Sozialversicherungsausweis mit der Rentenversicherungsnummer kann bereits vor Antritt der Ausbildung beantragt werden. Wir helfen gerne dabei. Die Versicherungszeiten werden auf einem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben. Wer über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht, sollte sich die „Schulzeitenbescheinigung“ ausstellen lassen. Diese Zeiten können auf dem Rentenkonto gespeichert werden.
Wenn während der Ausbildung im Betrieb bzw. auf beruflich bedingten Fahrten etwas passiert oder vielleicht eine Berufskrankheit eintritt, leistet die Unfallversicherung. Azubis sind vom ersten Tag an gesetzlich unfallversichert. Die Beiträge für die Unfallversicherung werden grundsätzlich vom Arbeitgeber voll übernommen.
Ob bei Fragen zur Krankenversicherung, zu unseren Leistungen und zu allem, was du sonst so wissen willst – wir helfen dir gerne weiter.
Veröffentlicht am: 08.03.2022 - Zuletzt geändert am: 02.01.2024
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