Studenten

Studentische Krankenversicherung

Für Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen ist die Krankenversicherung und Pflegeversicherung Pflicht. Bis zum 25. Geburtstag kannst du dich als Student/in kostenfrei über die Familienversicherung bei deinen Eltern mitversichern. Danach musst du eine eigene Krankenversicherung wählen. Bei uns bekommst du die volle Absicherung in der studentischen Krankenversicherung zu einem günstigen Beitrag.

Familienversicherung als Student/in

Während deines Studiums bist du grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über deine Eltern kostenfrei in der Familienversicherung versichert. Voraussetzung für die Familienversicherung ist, dass dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen 505,00 € nicht überschreitet, hierbei wird das BAföG nicht angerechnet. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538,00 €. Der Versicherungsschutz verlängert sich unter Umständen bei Ableistung bestimmter Freiwilligendienste über das 25. Lebensjahr hinaus.

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Studentische Pflichtversicherung

Besteht für dich kein Anspruch auf Familienversicherung, bist du in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert.

Und zwar dann, wenn

  • deine Eltern privat versichert sind oder
  • du die Altersgrenze bzw. eine der o. g. Einkommensgrenzen überschreitest.

Die Mitgliedschaft beginnt im Anschluss an die Familienversicherung oder mit dem Beginn des Semesters, frühestens jedoch mit dem Tag der Einschreibung bzw. Rückmeldung.

Beiträge zur studentischen Pflichtversicherung

Ab dem 01.07.2023 betragen die monatlichen Beiträge:

  • zur Krankenversicherung 90,30 €
  • zur Pflegeversicherung mit einem Kind 27,61 €
  • zur Pflegeversicherung mit zwei Kindern unter 25 Jahren 25,58 €
  • zur Pflegeversicherung mit drei Kindern unter 25 Jahren 23,55 € 
  • zur Pflegeversicherung mit vier Kindern unter 25 Jahren 21,52 €
  • zur Pflegeversicherung mit fünf und mehr Kindern unter 25 Jahren 19,49 €
  • bzw. für Kinderlose (ab dem vollendeten 23. Lebensjahr) 32,48 €

Ausnahmefälle für das Ausscheiden aus der studentischen Pflichtversicherung

Spätestens zum Ende des Semesters, in dem du das 30. Lebensjahr vollendest, scheidest du aus der studentischen Pflichtversicherung aus. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich, wenn das Studium nachweislich nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden konnte.

Gründe hierfür können sein:

  • Art der Ausbildung, z. B. Erwerb der Hochschulreife über den Zweiten Bildungsweg
  • Familiäre Gründe, z. B. Betreuung von erkrankten oder behinderten Angehörigen
  • Persönliche Gründe, z. B. Erkrankung, Geburt eines Kindes, Wehr- oder Zivildienst während des Studiums

Freiwillige Versicherung als Student/in

Liegen deine monatlichen Einnahmen über 1178,33 €, werden deine Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung individuell festgelegt. Den Antrag für die freiwillige Versicherung als Student/in findest du hier zum direkten Download.

Beiträge zur freiwilligen Versicherung

Der Mindestbeitrag beträgt:

  • zur freiwilligen Krankenversicherung 175,57 €
  • zur Pflegeversicherung mit einem Kind 40,06 €
  • zur Pflegeversicherung mit zwei Kindern unter 25 Jahren 37,12 €
  • zur Pflegeversicherung mit drei Kindern unter 25 Jahren 34,17 €
  • zur Pflegeversicherung mit vier Kindern unter 25 Jahren 31,23 €
  • zur Pflegeversicherung mit fünf und mehr Kindern unter 25 Jahren 28,28 €
  • bzw. für Kinderlose (ab dem vollendeten 23. Lebensjahr) 47,13 €

Veröffentlicht am: 08.03.2022 - Zuletzt geändert am: 02.01.2024

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