Ansprechstelle Bundesteilhabegesetz

Zentrale Ansprechstelle (§ 12 SGB IX – Bundesteilhabegesetz)

Zum 01.01.2018 ist das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen – das Bundesteilhabegesetz (BTHG) – in Kraft getreten. Das BTHG setzt die auf europäischer Ebene geschaffene Grundlage, die UN-Behindertenrechtskonvention, in seiner Zielsetzung und Ausgestaltung in nationales Recht um.

Leistungsvorschriften

Die maßgeblichen Vorschriften für die Leistungen zur Teilhabe finden sich im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und wirken sich zum Beispiel auf die Antragstellung, den Zugang zu Leistungen, die Rechte der Versicherten und die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger untereinander aus. Der Leistungsberechtigte und seine individuelle Bedarfssituation werden in den Mittelpunkt des Handelns aller Beteiligten gestellt.

Zentrale Ansprechstelle

Unsere zentrale Ansprechstelle berät und informiert Sie gerne zu Fragen rund um das Thema Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation) nach dem SGB IX. Sie erreichen uns wie folgt:

BKK EWE
Donnerschweer Str. 20
26123 Oldenburg

Ihre Ansprechpartner

Andreas Zoll (Tel: +49 441 35028 5161)
Darlene Christians (Tel: +49 0441 35028 5122)
Fax: +49 441 35028 5196
E-Mail: info@bkk-ewe.de

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die EUTB ist eine unabhängige Beratungsstelle, die sich für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen in Sachen Selbstbestimmung stark macht. Nutzen Sie das Angebot und lassen Sie sich zum Thema Rehabilitation und Teilhabe informieren.

Mehr zum Thema Rehabilitation und Teilhabe erfahren

Veröffentlicht am: 19.04.2022 - Zuletzt geändert am: 16.09.2024

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