Behandlungsfehler
Abweichung des allgemein anerkannten fachlichen Standards
Sie vermuten, dass bei Ihnen oder einem Angehörigen eine fehlerhafte ärztliche Behandlung erfolgt ist? Dann stehen ihnen bzw. ihrem Angehörigen möglicherweise Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
In Streitfällen an Ihrer Seite
Der Nachweis, dass ein Arzt Behandlungsfehler gemacht hat, ist nicht einfach zu führen. Wir bieten daher unseren Versicherten an, sie bei Streitfällen zu unterstützen. Spezialisierte und erfahrene Mitarbeitende helfen Ihnen vertraulich, einen Verdacht auf mögliche Behandlungsfehler oder Pflegefehler zu klären. Unsere Unterstützung garantieren wir unabhängig von möglichen Regressansprüchen.
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe? Ihr Ansprechpartner Andreas Zoll steht Ihnen gerne zur Seite.

Teamleitung
Andreas Zoll
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Veröffentlicht am: 08.03.2022 - Zuletzt geändert am: 19.03.2025