BKK EWE Kundenstimmen
„Falls es mal schief geht, ist meine Krankenkasse auch für mich da!“
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, gilt es für ihn und Angehörige zu überlegen, welche Form der Pflege er oder sie wünscht und welche machbar ist. Neben der Regelversorgung gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung auch besondere Versorgungsformen.
Ihre Krankenkasse kann Verträge zur besonderen Versorgung mit verschiedenen Vertragspartnern abschließen. Dies sind:
Für eine Vielzahl von Krankheiten gibt es integrierte Versorgungsangebote. Die Patienten werden vernetzt behandelt. Mehrfachuntersuchungen können dadurch vermieden werden. Die Behandung wird verbessert. In integrierte Versorgungsnetze können neben Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen auch nichtärztliche Leistungserbringer (zum Beispiel Physiotherapeuten) eingebunden werden.
Wer sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Beschwerden immer zunächst seinen Hausarzt aufzusuchen, kann diesen Tarif wählen.
Strukturierte Behandlungsprogramme verbessern nachhaltig die medizinische Versorgung chronisch Kranker. Die Programme enthalten regelmäßige Kontrolluntersuchungen, hochwertige medizinische Leistungen und Schulungsprogramme. DMPs gibt es zum Beispiel für Diabetes mellitus Typ 1 oder 2, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Brustkrebs.
Hierzu gehören beispielsweise Programme wie das Verhaltenstraining für Jugendliche mit Asthma oder Programme zur Herzinfarktprävention. Versicherte, die sich daran beteiligen, haben Anspruch auf einen spezifischen Wahltarif. Das gilt auch für besondere ambulante ärztliche Versorgungsformen, bei denen Krankenkassen und Ärzte zum Beispiel spezifische Angebote für ein bestimmtes Krankheitsbild oder für die medizinische Versorgung einer Region bereithalten.
Mit diesem Tarif haben Selbstständige die Möglichkeit, Verdienstausfall bei Erkrankung abzusichern. Da die Höhe der Prämien von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein kann und auch die Ausgestaltung der Tarife variiert, sollten Selbständige sich detailliert über die Angebote ihrer Krankenkasse, aber auch anderer Krankenkassen informieren.
Veröffentlicht am: 14.04.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023
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