BKK EWE Kundenstimmen
„Falls es mal schief geht, ist meine Krankenkasse auch für mich da!“
Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, können bei der Behandlung von Krankheiten helfen und Patienten bei ihrer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung unterstützen. Ärzte können ihren Patienten diese medizinischen Apps verordnen. Damit die DiGA als Krankenkassenleistung anerkannt wird, muss sie neben bestimmten Qualitätsmerkmalen entweder einen medizinischen Nutzen oder eine Verbesserung im Ablauf einer Behandlung nachweisen.
Nur medizinische Anwendungen, die positive Versorgungseffekte oder Strukturverbesserungen für die Patienten bieten, werden zugelassen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft die Anwendungen auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz.
Ein Verzeichnis aller zugelassenen Gesundheitsanwendungen kann auf der Website diga.bfarm.de eingesehen werden.
Bitte reichen Sie uns die ärztliche Verordnung (das Rezept) der verordneten DiGA ein.
Veröffentlicht am: 22.04.2022 - Zuletzt geändert am: 06.08.2025
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