ExtraPlus

Ihre private Zusatzversicherung

Wir bieten Ihnen eine Kooperation für private Zusatzversicherungen an. Unter den vielen Unternehmen der privaten Krankenversicherung fiel die Wahl nach Qualitäts- und Kostengesichtspunkten auf die Barmenia Krankenversicherung a.G. Die BKK Zusatzversicherungen werden ausschließlich BKK Versicherten angeboten.

Vorteile der Kooperation mit ExtraPlus

Nutzen auch Sie die vielen Vorteile dieser Kooperation:

  • für Sehhilfen, Zahnersatz, Inlays und Auslandsschutz
  • für Naturheilverfahren, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen sowie Heil- und Hilfsmittel
  • für Krankenhaus, Chefarztbehandlung u. v. m.
  • für die Absicherung von Verdienstausfällen bei längerer Arbeitsunfähigkeit
  • bei Urlaubsreisen im Ausland - für BKK-Mitglieder mit Kostenerstattung

Ihre leistungsstarke Ergänzung

Die richtige Vorsorge ist keine Glückssache! ExtraPlus ist die leistungsstarke, kostengünstige und sinnvolle Ergänzung Ihres gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes.

Sichern Sie sich mit ExtraPlus ab

Auslandsreisen

Sie möchten in ein anderes Land verreisen? Je nach Land gibt es Besonderes zu beachten!

Damit Sie mit einem guten und sicheren Gefühl in Ihren Urlaub starten:
Der Versicherungsschutz der BKK EWE geht mit Ihnen zusammen auf die Reise.
Nehmen Sie zunächst Ihre Gesundheitskarte mit in den Urlaub, denn auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte ist die Europäische Krankenversicherungskarte abgebildet. Ihre Gesundheitskarte wird in den folgenden Ländern grundsätzlich akzeptiert:
In allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz und in Serbien. 

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder in die Türkei benötigen Sie einen Auslandsberechtigungsschein, welchen wir Ihnen gerne ausstellen. Beachten Sie hierbei, dass es sich bei dem von uns ausgestellten Berechtigungsschein um einen Nachweis Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland handelt. Bevor Sie Leistungen des ausländischen Systems in Anspruch nehmen, müssen Sie den Berechtigungsschein gegen einen gültigen Behandlungsschein beim ausländischen Krankenversicherungsträger eintauschen.

Bei der Inanspruchnahme von Leistungen in den vorab genannten Staaten achten Sie bitte darauf, dass Sie sich in die Behandlung bei einem im jeweiligen Krankenversicherungssystem zugelassenen Behandler (Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus) begeben. Eigenanteile, die im ausländischen System vorgesehen sind, können von uns nicht erstattet werden. Ergänzende Informationen finden Sie hier:

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland

Nicht mit allen Ländern existieren Abkommen zur gegenseitigen Aushilfe, so dass Sie sich bei Reisen in andere Länder auf jeden Fall privat durch eine Auslandsreisekrankenversicherung absichern sollten. Auch können wir Ihnen in den vorab genannten Ländern nicht zu 100 % garantieren, dass der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus die Europäische Krankenversichertenkarte akzeptiert. Auch für diesen Fall sollten Sie eine private Auslandsreisekrankenversicherung in Betracht ziehen.

Veröffentlicht am: 26.04.2022 - Zuletzt geändert am: 22.01.2024

Kontakt

Hotline: 0800 125 53 93
Kostenfrei aus allen deutschen Netzen

Mo.–Do.: 8.00–16.00 Uhr
Fr.: 8.00–14.00 Uhr

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