BKK EWE Kundenstimmen
„Auf meine Krankenkasse kann ich mich verlassen, auch wenn der Weg mal holprig wird.“
Um Sie bestmöglich zu unterstützen, übernehmen wir die Kosten für Hebammenleistungen. Dazu zählt als Zusatzleistung auch die Erstattung der Rufbereitschaftspauschale bis zu einer Höhe von 350,00 € je Schwangerschaft. Die Hebammen-Rufbereitschaft stellt sicher, dass die Hebamme in den letzten Schwangerschaftswochen rund um die Uhr für die werdende Mutter erreichbar und einsatzbereit ist.
Werdende Mütter, die die Rufbereitschaft ihrer Hebamme in Anspruch nehmen wollten, mussten die Pauschale bisher in der Regel selbst zahlen, da es sich nicht um eine gesetzliche Leistung der Krankenkasse handelt.
Veröffentlicht am: 08.03.2022 - Zuletzt geändert am: 19.03.2025
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