Impfungen

Kostenübernahme bei STIKO Impfempfehlungen

In der Bundesrepublik ist die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes für die Empfehlung von Schutzimpfungen zuständig. Wir übernehmen die Kosten der Schutzimpfungen, die von der STIKO oder gemäß Infektionsschutzgesetz empfohlen werden. Die Abrechnung dieser Impfungen erfolgt über die Gesundheitskarte.

Zusätzliche Kostenübernahme

Zusätzlich übernehmen wir für ärztlich empfohlene Schutzimpfungen, die nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet und Ihnen von Ihrem Arzt in Rechnung gestellt werden, 90 % der Kosten.

Veröffentlicht am: 17.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023

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