Krankengeld
Sicherheit bei einer längerfristigen Erkrankung
Wir geben Ihnen und Ihrer Familie durch die Zahlung von Krankengeld die nötige wirtschaftliche Sicherheit bei einer längerfristigen Erkrankung. Werden Sie als Arbeitnehmer krank, so erhalten Sie von uns nach Ablauf der Entgeltfortzahlung das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld. Von Ihrem Krankengeld werden dann im Regelfall noch die gesetzlichen (Arbeitnehmer-) Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Abzug gebracht werden. Von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind Sie während der Bezugszeit von Krankengeld befreit. Der Anspruch auf Krankengeld besteht wegen der gleichen Krankheit für die Dauer von 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren.
Veröffentlicht am: 23.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023