Kryokonservierung

Aufbewahrung von Zellen oder Gewebe

Die Kosten der sog. Kryokonservierung werden von der BKK EWE übernommen, wenn keimzellschädigende Behandlungen (z.B. bei Krebs) die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können. Bei einer Kryokonservierung werden Ei-, Samenzellen oder Keimzellgewebe eingefroren. Nach überstandener Krankheit kann dann eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden.

Ihr Leistungsanspruch

Der Leistungsanspruch besteht seit dem 1.7.2021 für Frauen bis zum 40. Geburtstag und für Männer bis zum 50. Geburtstag. Er wird nicht rückwirkend gewährt. Wird die Kryokonservierung aus anderen Gründen als einer keimzellschädigenden Behandlung durchgeführt, können die Kosten hierfür nicht übernommen werden.

Veröffentlicht am: 24.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023

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