Künstliche Befruchtung

Hoffnung auf eigenen Nachwuchs

Jede zehnte Ehe in Deutschland bleibt kinderlos. Medizinische Gründe machen es manchmal unmöglich, auf natürlichem Wege schwanger zu werden. In diesem Fall kann eine künstliche Befruchtung zu einer Schwangerschaft verhelfen.

Voraussetzungen

Damit wir uns an den Kosten der künstlichen Befruchtung beteiligen können, müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Die Versicherten haben das 25. Lebensjahr vollendet; jedoch noch nicht das 40. Lebensjahr (Frauen) beziehungsweise das 50. Lebensjahr (Männer).
  • Nach ärztlicher Feststellung muss die hinreichende Aussicht bestehen, dass durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
  • Wenn die Maßnahme bereits drei Mal ohne Erfolg durchgeführt wurde, gilt die hinreichende Aussicht auf Erfolg als nicht mehr gegeben.

Kostenübernahme und Zuschuss bis 1.000,00 €

Für eine künstliche Befruchtung werden 50 Prozent der Kosten für die gesetzlich vorgesehenen Leistungen übernommen. Als Versicherter der BKK EWE erhalten Sie zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 1.000,00 € für Behandlungsversuche im Rahmen einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Diesen Zuschuss erhält jeder bei uns versicherte Ehepartner für maximal 3 Behandlungsversuche.

Unterstützung von BKK Kinderwunsch

Unterstützung erhalten Sie auch durch das Programm BKK Kinderwunsch.

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Das Bundesfamilienministerium klärt auf einem Informationsportal über die möglichen Gründe, Ursachen und Folgen von ungewollter Kinderlosigkeit auf und informiert betroffene Paare über die vorhandenen Beratungsangebote.

Neben einfach verständlichen Infomaterialien bietet das Portal eine umfangreiche Datenbank mit Beratungsstellen vor Ort. Darüber hinaus können Paare mit dem Förder-Check herausfinden, ob und wo sie einen finanziellen Zuschuss für eine Kinderwunschbehandlung beantragen können.

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Veröffentlicht am: 24.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023

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