Kurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Pflege
Reichen die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht aus, werden die Kosten einer Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung entsprechend den Regelungen der Pflegeversicherung übernommen, auch wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt. Sie haben Fragen?
Veröffentlicht am: 24.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023