BKK EWE Kundenstimmen
„Auf meine Krankenkasse kann ich mich verlassen, auch wenn der Weg mal holprig wird.“
Ein neues Familienmitglied bedeutet große Freude. Die Zeit während einer Schwangerschaft vergeht viel zu schnell. Diese Zeit sollte man einfach nur genießen dürfen und beobachten, wie ein neues Lebewesen heranwächst. Zwischendurch gibt es jedoch auch die ein oder andere finanzielle Hürde.
Mutterschaftsgeld wird für die erste 6-wöchige Schutzfrist, den Entbindungstag und die nachfolgende 8-wöchige (bei Mehrlings- oder Frühgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung festgestellt wird für 12 Wochen) gezahlt.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem Gynäkologen eine „Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin“ geben. Diese Bescheinigung erhalten Sie kostenfrei. Den Antrag auf das Mutterschaftsgeld finden Sie ebenfalls auf der Bescheinigung.
Reichen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bitte bei der BKK EWE ein.
Veröffentlicht am: 24.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023
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