BKK EWE Kundenstimmen
„Falls es mal schief geht, ist meine Krankenkasse auch für mich da!“
Krankheiten oder Unfälle können dazu führen, dass Menschen ihre Wünsche oder Vorstellungen nicht mehr äußern können. Dann müssen andere, wie zum Beispiel Angehörige, gesetzliche Betreuer oder Ärzte für Sie entscheiden. Damit in solchen Situationen dennoch nach Ihren Wünschen gehandelt werden kann, ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung zu verfassen.
In Ihrer Patientenverfügung können Sie für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, wie Sie oder ob Sie überhaupt in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten. So können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und/oder entscheidungsfähig sind.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet in der Broschüre Patientenverfügung wertvolle Informationen und Formulierungshilfen.
Telefonische oder persönliche Beratung erhalten Sie bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.
Veröffentlicht am: 25.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023
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