BKK EWE Kundenstimmen
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Zahnersatz wird benötigt, wenn die Funktionstüchtigkeit des Kauorgans beeinträchtigt ist oder beeinträchtigt zu werden droht. Es gibt festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz. Fest im Gebiss sitzen Kronen und Brücken, zu herausnehmbarem Zahnersatz zählen verschiedene Prothesen.
Für Zahnersatz-Versorgungen werden Festzuschüsse gewährt. Hierfür werden die Nachweise der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (Zahngesundheitsuntersuchung) berücksichtigt. Können keine zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden, übernehmen wir den Grundzuschuss für Ihre Zahnersatz-Versorgung. Werden die Daten der Zahngesundheitsuntersuchungen im zahnärztlichen Bonusheft nachgewiesen, gewähren wir für Zahnersatz-Versorgungen einen erhöhten Festzuschuss, wenn der durchgehende Untersuchungsnachweis für 5 bzw. 10 Jahre erbracht wurde. In finanziellen Härtefällen können wir den verbliebenen Eigenanteil – nach Antragstellung – ganz oder teilweise übernehmen.
Die geplante Zahnersatzversorgung wird vor Behandlungsbeginn über einen entsprechenden Heil- und Kostenplan in Verbindung mit dem Bonusnachweis bei uns beantragt.
Veröffentlicht am: 29.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023
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