Zuzahlungen
Finanzielle Unterstützung durch Ihre BKK EWE
Grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den Leistungen mit einer Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €. Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) sind von Zuzahlungen befreit.
Ausnahmefälle
- Zuzahlungen bei Fahrkosten müssen auch bei Kindern und Jugendlichen gezahlt werden.
- Erfolgt die Zahlung der Krankenhauszuzahlung nicht direkt an das Krankenhaus, stellt das Krankenhaus ggf. der Krankenkasse 8,50 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Diese Gebühr wird an den Versicherten weiterberechnet.
- Auch wenn die Kosten durch einen Unfall mit Fremdverschulden entstanden sind, ist der Betrag vom Versicherten zu entrichten. Die Abrechnung mit Dritten, wie z.B. Versicherungen durch die Krankenkasse ist nicht möglich.
Zuzahlung begrenzt
Damit Sie nicht übermäßig belastet werden, sind die Zuzahlungen auf einen zumutbaren Eigenanteil begrenzt. Die individuelle Belastungsgrenze beträgt im Kalenderjahr grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Sollten Sie diese Belastungsgrenze übersteigen, können Sie uns gerne einen Antrag auf teilweise Erstattung der Zuzahlungen stellen.
Die Zuzahlungen im Überblick
Leistungsart | Höhe der Zuzahlung | Information und Beispiele |
---|---|---|
Arznei- und Verbandmittel | 10 % des Abgabepreises, mind. 5,00 €, max. 10,00 € | pro Arzneimittel (nicht zuzahlungsbefreite) eventuell zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag |
Haushaltshilfe /Soziotherapie | 10 % der Kosten, mind. 5,00 €, max. 10,00 € | je Kalendertag der Leistung |
Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten + 10,00 € je Verordnung | für max. 28 Kalendertage je Kalenderjahr |
Heilmittel | 10 % der Kosten + 10,00 € je Verordnung | z.B. Massagen, Krankengymnastik |
Hilfsmittel /Verbrauchsmittel | 10 % des Abgabepreises, mind. 5,00 €, max. 10,00 € | z.B. Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen; Verbrauchsmittel 10 % je Packung, max. 10 € für den Monatsbedarf, evtl. zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag |
Krankenhausbehandlung | 10,00 € täglich (ggf. 8,50 € Bearbeitungsgebühr einmalig pro Krankenhaus-aufenthalt) | für max. 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung |
Medizinische Vorsorge-/ Rehabilitationsleistung | 10,00 € täglich | bei Anschluss-Rehabilitation für max. 28 Tage je Kalenderjahr (Anrechnung der Krankenhauszuzahlung) |
Fahrkosten | 10 % der Kosten, mind. 5,00 €, max. 10,00 € | je Fahrt (Hin- und Rückfahrt) bei ambulanter Behandlung werden Fahrkosten nur in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung übernommen |
Veröffentlicht am: 29.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023