BKK EWE Kundenstimmen
„Die Mitarbeiter meiner Krankenkasse sind für mich persönlich erreichbar.“
Grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den Leistungen mit einer Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €. Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) sind von Zuzahlungen befreit.
Damit Sie nicht übermäßig belastet werden, sind die Zuzahlungen auf einen zumutbaren Eigenanteil begrenzt. Die individuelle Belastungsgrenze beträgt im Kalenderjahr grundsätzlich 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Sollten Sie diese Belastungsgrenze übersteigen, können Sie uns gerne einen Antrag auf teilweise Erstattung der Zuzahlungen stellen.
Leistungsart | Höhe der Zuzahlung | Information und Beispiele |
---|---|---|
Arznei- und Verbandmittel | 10 % des Abgabepreises, mind. 5,00 €, max. 10,00 € | pro Arzneimittel (nicht zuzahlungsbefreite) eventuell zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag |
Haushaltshilfe /Soziotherapie | 10 % der Kosten, mind. 5,00 €, max. 10,00 € | je Kalendertag der Leistung |
Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten + 10,00 € je Verordnung | für max. 28 Kalendertage je Kalenderjahr |
Heilmittel | 10 % der Kosten + 10,00 € je Verordnung | z.B. Massagen, Krankengymnastik |
Hilfsmittel /Verbrauchsmittel | 10 % des Abgabepreises, mind. 5,00 €, max. 10,00 € | z.B. Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen; Verbrauchsmittel 10 % je Packung, max. 10 € für den Monatsbedarf, evtl. zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag |
Krankenhausbehandlung | 10,00 € täglich (ggf. 8,50 € Bearbeitungsgebühr einmalig pro Krankenhaus-aufenthalt) | für max. 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung |
Medizinische Vorsorge-/ Rehabilitationsleistung | 10,00 € täglich | bei Anschluss-Rehabilitation für max. 28 Tage je Kalenderjahr (Anrechnung der Krankenhauszuzahlung) |
Fahrkosten | 10 % der Kosten, mind. 5,00 €, max. 10,00 € | je Fahrt (Hin- und Rückfahrt) bei ambulanter Behandlung werden Fahrkosten nur in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung übernommen |
Veröffentlicht am: 29.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023
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