BKK EWE Kundenstimmen
„Falls es mal schief geht, ist meine Krankenkasse auch für mich da!“
Sie sind arbeitsunfähig und Ihr Arzt hat Sie krankgeschrieben? In diesem Fall übermittelt uns die Arztpraxis automatisch Ihre Krankmeldung auf elektronischem Weg. Insofern Sie diese noch in Papierform erhalten sollten, reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitte innerhalb von einer Woche bei der BKK EWE ein. Sollte ein Kassenwechsel stattfinden ist es daher sehr wichtig, die richtige Krankenversichertenkarte in der Arztpraxis vorzulegen oder der Arztpraxis dies mitzuteilen, damit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der richtigen Krankenkasse auf elektronischem Weg übermittelt wird.
Als Patient wird Ihnen Ihr Arzt einen Durchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unterlagen mitgeben. Bitte bewahren Sie diesen als Nachweis auf.
Ab dem 01.01.2023 erhalten Sie keine für Ihren Arbeitgeber bestimmte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr von Ihrem Arzt. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber trotzdem unverzüglich (z. Bsp. fernmündlich) über das Bestehen von Arbeitsunfähigkeit damit Sie Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtung nachkommen.
Ihr Arbeitgeber wendet sich dann an die BKK EWE und wird die Daten über Ihre Arbeitsunfähigkeit anfordern. Hierbei werden seitens der BKK EWE, ausschließlich auf Anfrage Ihres Arbeitgebers, die folgenden Daten übermittelt:
• Name, Vorname, Versichertennummer, Geschlecht
• Beginn der Arbeitsunfähigkeit laut Arbeitgeber
• Beginn der Arbeitsunfähigkeit laut Krankschreibung
• Voraussichtliches Ende der Krankschreibung
• Feststellungsdatum der Krankschreibung
• Kennzeichen für Fehlermeldungen
(z. Bsp. eine 1 für: Krankenkasse ist zuständig, die 4 für Krankschreibung liegt nicht vor)
• Arbeitsunfall (ja oder nein)
• Durchgangsarztarzt eingeschaltet (ja oder nein)
• Sonstiger Unfall (ja oder nein)
• Bescheinigungsart (Erst- oder Folgebescheinigung)
• Bei stationärem Aufenthalt erfolgt eine Rückmeldung des Aufnahmetags und der voraussichtliche Dauer der Behandlung
Wenn Sie eine leichte Erkrankung haben, z. Bsp. eine Erkältung oder Grippe, brauchen Sie nicht mehr persönlich in die Arztpraxis gehen, um eine Krankschreibung (AU) zu erhalten. Das haben Ärztinnen, Ärzte, Krankenkassen und Kliniken gemeinsam entschieden. Ab sofort ist dies telefonisch möglich. Dadurch sollen Arztpraxen entlastet, ein Ansteckungsrisiko minimiert und die Anzahl von Krankheitstagen reduziert werden.
Die Regelung gilt zwar grundsätzlich für alle Krankheiten und nicht nur für Infekte, wir empfehlen jedoch bei schwerwiegenderen Erkrankungen unbedingt Ihren Arzt persönlich aufzusuchen.
Voraussetzungen für die telefonische Krankschreibung:
• Die Arztpraxis muss Sie bereits kennen.
• Sie dürfen keine schweren Krankheitssymptome haben, die eine Untersuchung erfordern.
• Die Arztpraxis bietet keine Videosprechstunde an.
• Die erste Krankschreibung gilt max. für 5 Tage. Wenn Sie danach immer noch krank sind, müssen Sie die Praxis persönlich aufsuchen.
Veröffentlicht am: 07.03.2022 - Zuletzt geändert am: 05.01.2024
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