BKK EWE Kundenstimmen
„Falls es mal schief geht, ist meine Krankenkasse auch für mich da!“
Wir übernehmen für Sie die Fahrkosten mit dem medizinisch erforderlichen Transportmittel (abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlung)
Bitte denken Sie an die Vorabgenehmigung
Bitte senden Sie uns die Verordnung rechtzeitig vor der geplanten Fahrt zu, damit wir sie genehmigen können.
Bei folgenden Fahrten ist keine Vorabgenehmigung erforderlich, da es sich um genehmigungsfreie Fahrten handelt:
- Fahrten zur voll-/teilstationären Krankenhausbehandlung,
- Fahrten zur vor-/nachstationären Behandlung,
- Fahrten zur ambulanten Behandlung mit dem Taxi/Mietwagen bei Merkzeichen
„aG“, „BI“, „H“, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung,
Pflegegrad 4 oder 5 und
- Fahrten zu stationären Hospizen.
Veröffentlicht am: 08.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023
Kontakt
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