Fahrkosten

Sicherer Transport in jedem Fall

Wir übernehmen für Sie die Fahrkosten mit dem medizinisch erforderlichen Transportmittel (abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlung)

Erfahren Sie mehr über die Zuzahlung

Folgende Fahrten können übernommen werden

  • Rettungsfahrten ins Krankenhaus,
  • Beförderungen mit dem Krankentransportwagen

Fahrten, die deshalb notwendig sind, weil Sie

  • voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden,
  • im Krankenhaus entbinden,
  • an einer stationären Vorsorgekur oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen oder
  • zu einer ambulanten Operation fahren, die einen stationären Aufenthalt vermeidet.

Fahrten zur ambulanten Behandlung, weil Sie

  • zur Dialysebehandlung oder zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie fahren müssen,
  • Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI", "aG" oder "H" besitzen,
  • den Pflegegrad 4 oder 5 haben,
  • den Pflegegrad 3 haben und ärztlich bestätigt dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Bitte denken Sie an die Vorabgenehmigung

Bitte denken Sie an die Vorabgenehmigung

Bitte senden Sie uns die Verordnung rechtzeitig vor der geplanten Fahrt zu, damit wir sie genehmigen können. 
Bei folgenden Fahrten ist keine Vorabgenehmigung erforderlich, da es sich um genehmigungsfreie Fahrten handelt: 

-    Fahrten zur voll-/teilstationären Krankenhausbehandlung, 
-    Fahrten zur vor-/nachstationären Behandlung, 
-    Fahrten zur ambulanten Behandlung mit dem Taxi/Mietwagen bei Merkzeichen
     „aG“, „BI“, „H“, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung,
     Pflegegrad 4 oder 5 und 
-    Fahrten zu stationären Hospizen. 
 

Nicht übernehmen können wir die Fahrkosten, wenn

  • es sich um einen Rücktransport aus dem Ausland handelt.
  • die Voraussetzungen für Fahrten zur ambulanten Behandlung nicht erfüllt sind.
  • die Verordnung vor der Fahrt nicht von uns genehmigt wurde.
  • für die Fahrt kein zwingender medizinischer Grund vorliegt, wie zum Beispiel bei Fahrten zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden oder Abholen von Verordnungen.
  • die Kosten der gewählten ärztlichen Behandlung nicht übernommen werden.

Veröffentlicht am: 08.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023

Kontakt

Hotline: 0800 125 53 93
Kostenfrei aus allen deutschen Netzen

Mo.–Do.: 8.00–16.00 Uhr
Fr.: 8.00–14.00 Uhr

Oder schreiben Sie uns bequem via Kontaktformular

Ansprechpartner

Wenn Sie uns direkt ansprechen möchten, stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung:

Weiter zur Übersicht unserer Mitarbeitenden