Häusliche Krankenpflege

Medizinische Hilfeleistung

Wir übernehmen die Kosten der häuslichen Krankenpflege abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlung, wenn eine Krankenhausbehandlung zwar notwendig, aber nicht ausführbar ist oder wenn die Notwendigkeit dadurch entfällt.

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Auch unterstützend zur ärztlichen Behandlung

Häusliche Krankenpflege  kann auch zur Unterstützung der ambulanten ärztlichen Behandlung  dienen, wenn keine im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann. Die häusliche  Krankenpflege  umfasst  medizinische Hilfeleistungen. Hinzu kommen im Einzelfall die Grundpflege  und die hauswirtschaftliche Versorgung. Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder  nach ambulanten Operationen übernehmen wir, soweit keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, die Kosten der erforderlichen Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach medizinischer Notwendigkeit für bis zu vier Wochen.

Eine Verlängerung ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.

Veröffentlicht am: 08.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023

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