Häusliche Krankenpflege
Medizinische Hilfeleistung
Wir übernehmen die Kosten der häuslichen Krankenpflege abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlung, wenn eine Krankenhausbehandlung zwar notwendig, aber nicht ausführbar ist oder wenn die Notwendigkeit dadurch entfällt.
Auch unterstützend zur ärztlichen Behandlung
Häusliche Krankenpflege kann auch zur Unterstützung der ambulanten ärztlichen Behandlung dienen, wenn keine im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann. Die häusliche Krankenpflege umfasst medizinische Hilfeleistungen. Hinzu kommen im Einzelfall die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach ambulanten Operationen übernehmen wir, soweit keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, die Kosten der erforderlichen Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach medizinischer Notwendigkeit für bis zu vier Wochen.
Eine Verlängerung ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.
Veröffentlicht am: 08.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023