Haushaltshilfe
Unterstützung während und nach der Krankheit
Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn es ihnen wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts oder wegen einer akuten Erkrankung nicht möglich ist, den Haushalt weiterzuführen. Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann und mindestens ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt.
Unterstützung auch nach der Behandlung
Versicherte erhalten auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Für diese Leistung ist es nicht erforderlich, dass ein Kind im Haushalt lebt.
Sie haben in diesen Fällen die Möglichkeit die Haushaltshilfe durch eine Person Ihres Vertrauens erbringen zu lassen, dabei wird ein angemessener Stundensatz vergütet. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch der Verdienstausfall und entstandene Fahrkosten für nahe Angehörige erstattet werden. Die Haushaltshilfe kann außerdem durch einen professionellen Pflegedienst durchgeführt werden.
Kontakt
Bitte setzen Sie sich vor Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe mit uns in Verbindung, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.
Veröffentlicht am: 08.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023